ALG-II-Folgeantrag:Kontoauszüge immer nach 1 Jahr?

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage zum ALG-II-Folgeantrag: Stimmt es, dass es eine Verwaltungsanweisung gibt, nach der beim zweiten ALG-II-Folgeantrag
j e d e r die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen muss? Oder an die SB’s: Wie handhabt ihr es in der Praxis?

Ich bin insoweit erstaunt, als dass im letzten Jahr nach 6 Monaten es genügte, den Folgeantrag mit den sieben Kreuzchen „Keine Änderungen“ einfach unterschrieben in den Hausbriefkasten der Arge einwerfen musste. Wollte ich dieses Jahr eigentlich auch so machen, da sich bei mir nix geändert hat.

Gilt diese Praxis nun nicht mehr? Oder ist das von Fall zu Fall verschieden?

Auf Eure Antworten aus dem gallischen Dorf freut sich

der Asterix

Hallo

dat wäre mir aber neu, bis jetzt ging es bei mir immer so. da ich demnächst wieder dran bin, werd ich mich mal überraschen lassen…

LG
Mikesch

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Hallo Asterix,

meiner persönlichen ALG II Erfahrung nach ist soetwas eine Sachbearbeiter-Entscheidung.

Im Prinzip muss beim Erstantrag das Zusatzblatt 3, in dem die Vermögensverhältnisse dargelegt werden, nur dann ausgefüllt und mit Fotokopien belegt werden, wenn im Antrag unter Punkt VII die dort angegebenen Grenzen der Vermögensbeträge des Antragstellers oder der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeischaft nicht überschritten werden. Da dies bei mir zutraf, habe ich auch auf das Ausfüllen zunächst verzichtet.

Die für mich zuständig Sachbearbeiterin der Rechnungsstelle hielt es für notwendig meinen derzeitigen Vermögensstand genauer zu prüfen und forderte deshalb das Zusatzblatt 3 mit den zugehörigen Belegen nach.

Da ich nichts zu verbergen hatte, bin ich dieser Aufforderung nachgekommen.

Zugegebenerweise hätte ich gerne darauf verzichtet, da ein lästiger Zusatzaufwand entstand die Belege zusammenzubekommen und die notwendigen Informationen zusammenzutragen. (Etwas „Vermögen“ besitze ich halt doch: 14 Jahre altes Auto, angefangener Bausparvertrag - nicht auszahlungsreif, …) Andererseits sehe ich ein, dass die Sachbearbeiter angewiesen sind die Leistungsbewilligungsgrundlage genau zu prüfen um gegebenfalls Sozialbetrug zu verhindern.

Der Staat hat kein Geld und will deshalb genau geprüft wissen, ob und inwieweit Bedarf besteht.

Leider entsteht dadurch ein Bearbeitungsstau in der Antragsbewilligung, der bei mir zur Folge hatte, dass ich trotz frühzeiter Abgabe, auch der nachgeforderten Unterlagen, erst knapp 3 Monate nach Beginn meiner Arbeitslosigkeit und etwa 4 Monate nach Einreichen der letzten Unterlagen, durch wiederholte Besuche des Jobcenters eine Bewilligung und auch eine Barauszahlung erreicht habe.

Halt die Ohren steif und gib ihnen an Belegen, was sie verlangen. Anderenfalls kann es recht anstrengend für dich werden.

Gruß Rotraut