Hallo zusammen,
es gibt ein folgendes Problem:
Die Eltern bekommen seit dem 2001 das Kindergeld für ihr Kind. Das Kind ist jetzt 26 Jahre alt und hat im März 2006 das Studium abgeschlossen. Es geht zur Familienkasse um die Exmatrikulationsbescheinigung (im März 2006) anzugeben und bekommt ein Dokument namens „Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes“ zum Ausfüllen. Der Zeitraum ist von 2003 bis 2006 eingegeben. Für die vorherigen Jahre wurde ähnliches ausgefüllt.
Das Kind hatte über die ganze Zeit folgende Einnahmequellen: BAföG und Gehalt.
Die Beamter in der Familienkasse haben bei den Eltern nie über die Einkünfte des Kindes gefragt.
Jetzt wird aber festgestellt, dass die Grenze 7.680€ jedes Jahr überstiegen wurde. Was theoretisch sagt, dass die ausgezahlten Gelder zurückgefordert werden können.
Gibt es eine Verjährungsfrist bei solchen Sachen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Irina