Selbt kündigen und Arbeitslosengeld erhalten?

Hallo,

aufgrund massiver Probleme mit meinen neuen Vorgesetzten würde ich sehr gerne schnellst möglich kündigen. Ich weiss, dass es grundsätzlich klüger ist, sich erst um einen neuen Job zu bemühen, das soll aber bitte nicht Gegenstand der Frage und ANtworten sein sondern welche Chancen habe ich, dann (nachdem ich mehrere Jahre AV-Versicherung-Beiträge gezahlt habe) in diesem Falle entsprechend Arbeitslosen-Unterstützung zu bekommen.

Bin sehr dankbar für detailliete Informationen wie der weitere Ablauf wäre wenn ich kündigen würde (was müsste ich dann konkret machen und was kommt dann auch mich in Bezug auf PFlichten vom Arbeitsamt zu. Natürlich existiert auch die große Frage, ob ich überhaupt Arbeitslosen Geld bekomme, wenn ich selbst kündige. Auch würde ich dann überlegen ob ich nicht den Versuch in die Selbständigkeit wage. Würde in so einem Falle diese Programm zur Unterstützhung von einer Unternehmensgründung greifen?

Vielen Dank
Julian

Hallo Julian,

welche Chancen habe ich, dann … in
diesem Falle entsprechend Arbeitslosen-Unterstützung zu
bekommen.

Bei Eigenkündigung bekommt man erst mal grundsätzlich eine Sperre von 12 Wochen und die Anspruchsdauer auf alg* verringert sich dadurch auch. Ausnahme wäre z.B. ein Attest vom Arzt, dass dringend zur Aufgabe der Arbeit geraten wird (aber die Arbeitsagentur lässt das durchaus auch vom „Amtsarzt“ überprüfen)

was müsste ich dann
konkret machen und was kommt dann auch mich in Bezug auf
PFlichten vom Arbeitsamt zu.

Du müsstest erst mal bei Kündigung mit Fristeinhaltung, dich arbeits suchend melden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37b.html und wenn du dann arbeitslos bist, dich arbeits los melden oder die Arbeitslosmeldung gleich bei der Arbeitssuchendmeldung mit ausfüllen (je nachdem wie lange es noch bis zur Arbeitslosigkeit ist).
Pflichten? Dazu schaust du am besten mal auf die Seite der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/ (Informationen für Arbeitnehmer). Das hier alles zu erzählen ist mir jetzt bissel viel. Falls du noch konkrete Fragen hast kannst du ja noch mal fragen.

Auch würde ich dann überlegen ob ich nicht
den Versuch in die Selbständigkeit wage. Würde in so einem
Falle diese Programm zur Unterstützhung von einer
Unternehmensgründung greifen?

Solange eine Sperre besteht gibts diese Unterstützung auch nicht. Und ab 01.07.06 (???) gibt es da eh nur noch Überbrückungsgeld http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.html Die „Ich-AG-Förderung“ fällt dann weg.

MfG

*alg = Arbeitslosengeld

Danke!
Hallo Xolophos,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

viele Grüße
Julian