Brauche Dringend Rat

Hallo,

folgendes Problem:

Meine Freundin und ich sind jetzt seit 2,5 Jahren zusammen. Sie hat eine 3 Jährige Tochter die aber nicht von mir ist. Sie ist Arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld, zudem bekommt sie vom Jugendamt Unterhaltsgeld da der Erzeuger Arbeitslos ist und dies nicht zahlen kann.

Jetzt würde ich gerne mit meiner Freundin und dem Kind zusammenziehen.

Nun meine Fragen:

  • Wir die Unterhaltszahlung vom Jugendamt eingestellt?
  • Wird mein Gehalt bei ihren Arbeitslosengeld angerechnet und wenn ja
    werden Kredite von mir bei der Berechnung berücksichtigt?
  • Gibt es vielleicht noch andere Probleme auf die ich mich eintsellen
    muss?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Nun meine Fragen:

  • Wir die Unterhaltszahlung vom Jugendamt eingestellt?

Hi,
kann nur für die UVG-Leistungen sprechen: solange ihr nicht heiratet, werden diese weitergezahlt, nur zusammenziehen ändert an den UVG-Leistungen nix.
grüsse dragonkidd

Hallo!

Sobald Deine Freundin ALGII beantragt und Ihr zusammenwohnt, könnte das Amt auf die Idee kommen, dass es sich bei Euch um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Dann könnte ihr das Geld gestrichen werden.

Vielleicht könnt Ihr zwei nebeneinanderliegende Wohnungen beziehen?

Viele Grüße

Anne

Nun meine Fragen:

  • Wir die Unterhaltszahlung vom Jugendamt eingestellt?

Hi,
kann nur für die UVG-Leistungen sprechen: solange ihr nicht
heiratet,

Adoptiert (sorry, spreche aus erfahrung)

werden diese weitergezahlt, nur zusammenziehen
ändert an den UVG-Leistungen nix.
grüsse dragonkidd

Hi udo,
uvg-leistungen werden nur gewährt wenn der elternteil bei dem das kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden oder vom ehegatten dauernd getrennt lebt und nicht mit dem anderen elternteil zusammen lebt.
Wenn die kindsmutter wieder heiratet, egal wen, oder zum erzeuger zieht, werden die uvg-leistungen eingestellt. Bei heirat ist es egal ob der neue ehemann das kind adoptiert oder nicht. Hier wird ausschliesslich auf den familienstand des betreuenden elternteils abgestellt.
grüsse dragonkidd

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Hallo

Sobald Deine Freundin ALGII beantragt und Ihr zusammenwohnt,
könnte das Amt auf die Idee kommen, dass es sich bei Euch um
eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Dann könnte ihr das
Geld gestrichen werden.

Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass das Amt auf diese Idee kommt. Einige Zeit (maximal 3 Jahre lang) kann man vielleicht glaubhaft machen, dass es sich um keine eheähnliche Gemeinschaft handelt, dafür muss man aber mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit Klage einreichen, die man zwar mit ebenfalls nicht geringer Wahrscheinlichkeit gewinnt, Klagen ist jedoch aufwändig.

Wenn ihr nicht eine eheähnliche Gemeinschaft seid (also mit allem drum und dran dauerhaft füreinander einstehen wollt), dann halte ich es nicht für empfehlenswert, unter diesen Umständen zusammenzuziehen. Und wenn doch, wäre es vielleicht sogar besser, richtig zu heiraten (Steuerersparnis).

Viele Grüße
Thea