bei antragstellung des arbeitslosengeld 2 wurde mir das pflegegeld für meine pflegetochter als einkommen angerechnet, sodaß ich keinen anspruch
habe,nach meiner beschwerde meinte man mir das steht so im gesetz,.allerdings kann ich dieses urteil nirgends finden
wer kann mir da weiterhelfen?
Hi,
ich würde das so auf keinen Fall hinnehmen. Geh doch mal zum Jugendamt, dahin, von wo man dir die Pflegetochter vermittelt hat bzw. von wo du das Pflegegeld bekommst. Lass dir von dort bescheinigen, wie sich dieses Pflegegeld zusammensetzt. Das ist nämlich nicht nur für den Lebensunterhalt bestimmt, sondern da ist auch ein Erziehungsbeitrag drin, und das dürfte der größere Anteil sein. Und der darf nicht auf das ALG2 angerechnet werden. Mit dieser Bescheinigung beantragst du dann ALG2, und falls es abgelehnt wird, legst du Widerspruch ein. Paragraphen brauchst dazu erstmal nicht zu zitieren.
Gruß
Nelly