Hallo,
ich will eine Rechnung schreiben an einen Kunden über Beratungsleistungen in März, April, Mai.
Wenn das Geld im Mai fließt, auf welchen Zeitraum wird es in der Einnahmenüberschussrechnung angerechnet, bei Bezug von Arbeitslosengeld II, weiss das jemand von Euch genau? Im März habe ich keine Leistungen bezogen, sind diese Gelder deshalb auch außen vor?
Danke für Eure Hinweise
Angel
Hallo
ich will eine Rechnung schreiben an einen Kunden über
Beratungsleistungen in März, April, Mai.
Wenn das Geld im Mai fließt, auf welchen Zeitraum wird es in
der Einnahmenüberschussrechnung angerechnet, bei Bezug von
Arbeitslosengeld II, weiss das jemand von Euch genau?
Das weiß ich zwar nicht genau, ich weiß nur genau, dass Einkommen aus Arbeit genau für den Monat gilt, in dem es empfangen wird. Wer also sein Gehalt für März erst im April kriegt, der bekommt es für April angerechnet.
Nicht die Antwort, die du haben wolltest, aber da sonst noch niemand geantwortet hat, dachte ich: besser als nichts.
Viele Grüße
Thea