Anrechnung von Einkommen des minderjährigen Kindes

Ist es rechtens, dass der Unterhalt meiner Tochter, den sie vom Vater erhält, auf den Bedarf meines Mannes/nicht vaters und mir bei der Berechnung von Hartz IV zum Teil angerechnet wird? So wird also verpflichtet, als Minderjährige, Erwachsene zu finanzieren, obwohl ihr doch gerade dies Geld für einen dem Vatereinkommen angemessenen Lebensstandard zugedacht wurde. Ist das wirklich rechtlich gesehen okay? Gibt es dazu Urteile?

Danke

Angel

Hi,

bist du denn sicher, dass es so ist? Der Bedarf deiner Tochter errechnet sich aus dem Regelsatz plus Mietanteil, also wenn ihr zu dritt seid, muss sie ein Drittel der Miete tragen. Nur wenn der Unterhalt höher ist als Regelsatz plus Mietanteil, kann man sagen, dass er teilweise auf euren Bedarf angerechnet wird.

Gruß
Nelly

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Das Kindergeld wird ihrem Einkommen zugerechnet und damit liegt sie insgesamt über dem Eigenbedarf. Ein Drittel ihres gesamten Einkommens wird meinem Mann und mir zugerechnet.

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Das Kindergeld wird ihrem Einkommen zugerechnet und damit
liegt sie insgesamt über dem Eigenbedarf. Ein Drittel ihres
gesamten Einkommens wird meinem Mann und mir zugerechnet.

Sorry, mit diesen Angaben kann ich nichts anfangen.

ich müsste wissen:

-wie wird ihr Bedarf berechnet? Wird ein Mietanteil berücksichtigt?
-ist dieses Drittel willkürlich festgesetzt, oder ist es zufällig ein Drittel ihres Einkommens, mit dem sie über ihrem Bedarf liegt?

Gruß
Nelly