Re^4: Wann kann man ALG2 beantragen?
Hallo
Macht es den nichts wenn ich in diesem Haus wohne? Ich habe
Angst das ich hier ausziehen muss. Ich habe gehört das dieses
Haus für 2 Personen zu groß ist.
das wird man dir bei der ARGE schon sagen.
Sich nur auf die Auskünfte der ARGE verlassen, das ist aber auch nicht empfehlenswert. Dort werden recht häufig falsche Auskünfte gegeben.
Evtl. wirst du zum
Umzug aufgefordert, bekommst dafür aber eine Frist gesetzt.
Ich persönlich denke auch, dass man bei 90 qm für 2 Personen zum Umzug aufgefordert wird. Ich weiß aber nicht, was ist, wenn man dann einfach nicht umzieht. Bekommt man dann gar keine Miete mehr bezahlt? Oder nur noch einen geringeren Anteil?
Aber nur aus Angst davor den Antrag nicht stellen?
Wenn man das tut, bekommt man auf jeden Fall gar keine Miete bezahlt. Und auch keinen Lebensunterhalt.
Wovon
willst du denn leben? Übrigens ist dein Mann während der
Trennung dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Nach der
Scheidung wahrscheinlich nicht mehr.
Das ist wichtig! Du solltest umgehend deinen Mann auffordern, dir und deinem Sohn angemessenen Unterhalt zu zahlen, denn wenn man die einem zustehenden Ansprüche nicht ausgeschöpft hat, bekommt man auch kein ALG 2, d. h. wenn man gar nichts hat, würde man es natürlich irgendwie kriegen, aber nur als Kredit.
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, sowohl ALG 2 als auch Wohngeld (bei der Wohngeldstelle, Stadtverwaltung) so schnell wie möglich zu beantragen (ALG 2 sofort, Wohngeld bis spätestens Ende des Monats), und auch sofort den Mann zur Zahlung auffordern.
Der ARGE teilt man dann mit, dass auch ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden soll, und der Wohngeldstelle teilt man mit, dass ein Antrag auf ALG 2 gestellt wurde. Beiden teilt man mit, dass der Ehemann zur Zahlung aufgefordert wurde.
Das Wohngeld würde dann vielleicht eine Rolle spielen, wenn du Unterhalt von deinem Mann bekommst.
Viele Grüße
Thea