Kindergeldanspruch bei Auslandspraktikum ?

Hallo …

ich mache im Moment meine FHR über den zweiten Bildungsweg. Im Juni bin ich fertig und habe dann ab Juli eine Praktikumsstelle in Spanien bekommen für sechs Monate. Wie ist das dann mit dem Kindergeld? Zahlt die Familienkasse weiterhin? Denn eine Ausbildung habe ich dann ja immernoch nicht?!
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Vielen Dank schonmal im Voraus!

Liebe Grüße…

Hallo,

das Alter des Kindes müsste man noch wissen…

Viele Grüße
Florian

Hallo…

also ich glaube ich habe mich nicht ganz klar ausgedrückt. Zunächst mal geht es um Kindergeld für mich selbst. Ich bin jetzt 26, habe daher also eigentlich noch Anspruch (bzw. meine Eltern). Ich habe auch bisher keine Ausbildung gemacht. Solange ich jetzt also zur Schule gehe, besteht der Anspruch auch weiterhin, ist klar…Was aber passiert nun während meines Praktikums in Spanien? Erkennt die Familienkasse das an?
Ich hatte auch schon in den rechtlichen Bestimmungen zum Kindergeld nachgelesen. Leider ging das daraus aber nicht so wirklich hervor.

Hoffe die Sache ist nun klarer.
Viele Grüße…

Hallo,

ja, vom Alter her betrachtet, würde noch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Ich denke, die Hauptfrage dürfte hier sein, was das Praktikum mit deiner Schul- oder Berufsausbildung zu tun hat.

Wenn es ein Pflichtpraktikum ist, welches du zum Abschluss deiner jetzigen Ausbildung brauchst, bzw. wenn es bei deiner weiteren Ausbildung vorgeschrieben ist, dann dürfte es kein Problem sein, weiterhin Kindergeld zu erhalten.

Wenn es nur ein Praktikum aus „Lust und Laune“ ist, welches im Rahmen deiner Ausbildungen nicht vorgeschrieben ist, dann ist ein Kindergeldansprich eigentlich nicht mehr gegeben.

Ich würde die Anfrage schriftlich an die Familienkasse schicken.

Viele Grüße
Florian