Liebe w-w-ler,
ich frage für meine Freundin
Wir möchten gerne wissen, wo was für ihren "Stief"sohn, Lehrling und in 4 Monaten 18 Jahre alt werdend beantragt werden kann - in Bezug zur Unterstützung zum Lebensunterhalt, also Kindergeld, Wohngeld etc.
Die Sache ist folgende:
Die leibliche Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und im Einverständnis mit dem Jungen und meiner Freundin beim Jugendamt verfügt, dass er bei meiner Freundin und zusammen mit seinem leiblichen Vater lebt. Das machen sie nun, seit 6 Jahren.
Der Vater ist ALG2 Empfänger und mit meiner Freundin (Halbtagskraft) somit eine Bedarfsgemeinschaft. Im Haushalt lebt außerdem noch der 16 jähr. leibl. Sohn meiner Freundin - also zusammen sind es 4 Personen in einer 2,5 Zi.Whg.
Jetzt trennt sich das Paar - bzw. der Vater will ausziehen.
Sein fast volljähriger Sohn will bleiben und meine Freundin will ihn auch nicht auf die Straße setzen, sondern ihn die Ruhe für seine Prüfungen/Lehre etc. geben - immerhin ist eine Bindung von 6 Jahren da.
Der Differenzbetrag zur Grundsicherung für seinen Sohn geht mit dem Hartz4-Bescheid auf das Konto vom Vater - ebenso das Kindergeld - der ja nun auszieht.
Die leibliche Mutter kann selbst keinen Unterhalt als ebenso ALG2-Empfängerin zahlen.
Meine Freundin (Halbtagskraft) erhält für ihren leiblichen 16 jähr. Sohn keinen Unterhalt von dessen Vater.
Sie muss es jetzt also mit den 2 Jungs allein schaffen.
Einen Untermietsvertrag kann Sie mit dem Jungen erst in 4 Monaten abschließen. Sein Kindergeld steht ihm zu, läuft aber noch wie gesagt zum Vater. Das kann wohl auch erst mit Volljährigkeit von ihm umgemeldet werden?
Vielleicht wißt Ihr Rat, wo man was wie beantragt - seine Grundsicherung muß ja nun zu ihm selbst und der Bescheid vom Vater korrigiert werden, oder?
Habt vielen Dank für Eure Mühe!
Lieben Gruß
Trine für Freundin.
Hi,
auf jeden Fall für den Jungen einen eigenen Antrag auf ALG 2 stellen, muss wohl von der leibl. Mutter unterschrieben werden, da er noch nicht volljährig ist. Wer das Kindergeld bekommt, ist eigentlich egal, da es auf jeden Fall als Einkommen angerechnet wird. Wenn er es nicht bekommt, bekommt er eben mehr ALG 2. Wenn die ARGE meint, dass es dem Jungen zusteht, wird sie sich entweder darum kümmern oder soll euch sagen, was ihr tun müsst.
Und was soll das mit dem Untermietvertrag? Bei 3 Personen in einer Wohnung muss jeder 1/3 der Miete zahlen, und das müsste auch die ARGE anerkennen. Dazu braucht man keinen Untermietvertrag.
Gruß
Nelly
Hi Nelly,
danke Dir.
Wenn ich Dich recht verstanden hab, muss jetzt die leibliche Mutter ran und mit ihrem Sohn alles beantragen?
Das Einkommen meiner Freundin würde für sich selbst und ihren leiblichen Sohn ja völlig ausreichen - nur mit der Unterstützung vom nicht leiblichen Sohn, der bei ihr wohnen bleiben will, das kriegen sie nicht hin.
Wieso kein U-Mietvertrag - in 4 Monaten ist er 18 und dann rechtlich eine völlig fremde Person, zumal sein Vater dann ja nicht mehr bei meiner Freundin wohnt!?
LG Trine
Wenn ich Dich recht verstanden hab, muss jetzt die leibliche
Mutter ran und mit ihrem Sohn alles beantragen?
Na ja, da er noch nicht volljährig ist, weiß ich nicht, ob es der ARGE reicht, wenn er selbst den Antrag unterschreibt. Somit muss eben ein Elternteil, am besten der, der das Sorgerecht hat, unterschreiben.
Wieso kein U-Mietvertrag
Was willst du denn in einer 2,5-Zimmer-Wohnung, in der insgesamt 3 Leute wohnen, untervermieten? Ein halbes Zimmer?
Außerdem ist ein Untermietvertrag, wie ich schon sagte, nicht nötig. Es reicht, wenn deine Freundin bescheinigt, dass er sich zu einem Drittel an den U-Kosten beteiligen muss, dann müsste die ARGE das m.E. auch zahlen.
Gruß
Nelly
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Hallo Trine,
Unterhalt ist extra zu klären.
Aber Kindergeld kann der junge Mann ab 18 für sich selbst auf sein Konto zahlen lassen. Nachweisen muß er auf der Kindergeldkasse, daß er an anderer Stelle als die kindergelberechtigte Person lebt. (unerheblich, ob das Mutter oder Vater ist) Hilfreich wäre, die Kindergeldnummer zu kennen - aber nicht Bedingung. Sind Geschwister da? - einen Abzweigungsantrag stellen, den die Kindergeldkasse an den jungen Mann selbst ohne Probleme ausreicht.
Solbane
Nochmal
auf jeden Fall für den Jungen einen eigenen Antrag auf ALG 2
stellen, muss wohl von der leibl. Mutter unterschrieben
werden, da er noch nicht volljährig ist.
klar! neue Situation er ist über 15 und somit (noch) eine eigene BG und ab 18 wieder. Beeilt euch!
Wer das Kindergeld
bekommt, ist eigentlich egal, da es auf jeden Fall als
Einkommen angerechnet wird. Wenn er es nicht bekommt, bekommt
er eben mehr ALG 2. Wenn die ARGE meint, dass es dem Jungen
zusteht, wird sie sich entweder darum kümmern oder soll euch
sagen, was ihr tun müsst.
Also meine Erfahrung ist die ARGE kümmert das herzlich wenig! Und was soll das Kindergeld beim Vater, welcher auszieht? wenn ich das recht verstanden habe!
Und was soll das mit dem Untermietvertrag? Bei 3 Personen in
einer Wohnung muss jeder 1/3 der Miete zahlen, und das müsste
auch die ARGE anerkennen. Dazu braucht man keinen
Untermietvertrag.
Jawohl in dem Antrag des jungen Mannes auf keine Fall nähere Angaben zu den noch da wohnenden Personen. Nur die Namen und gut. Noch gilt der Datenschutz!
Solbane
Untervermietung
Don’t panic
Keine Untervermietung. Die Kosten der Warmmiete werden von Amtes wegen geteilt (Anzahl der Personen). Dabei ist völlig unwichtig, ob die Leute miteinander verwandt sind. Es können ja auch zwei nette Freundinnen miteinander wohnen.
Wieso muß eigentlich die Mutter ran? Gibt es so was wie eine Personenberechtigung für - ups - Name vergessen? Jugendamt helfen lassen, sollte weder Vater noch Mutter zur Unterschrift zu bewegen sein. Erst unverbindlich anfragen - manchmal sind die komisch.
Solbane
Es wäre sinnvoller gewesen…
…und zwar bei beiden deiner Antworten, wenn du direkt auf das Posting der ursprünglichen Fragestellerin geantwortet hättest. Denn was soll ICH mit der Benachrichtigung über deine Antworten?? Die ursprüngliche Fragestellerin jedoch wird deine Antworten vielleicht gar nicht mehr lesen.
Gruß
Nelly
doch, hab’s gelesen! Danke, hast Recht! o.w.T.
LG Trine
Danke Euch
Liebe w-w-ler,
vielen Dank für das Anstrengen Eurer grauen Zellen und Rat geben!
Ich habe alles meiner Feundin ausgerichtet. Sie war am WE fleißig und hat sich ans Formulare-ausfüllen gemacht…
Nochmals Danke
LG Trine
Hallo Nelly,
wo Du recht hast, …
Sry Solbane wird lernfähig!
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