Moin,
mal ne Frage. Man hat eine Arbeitsstelle, bekommt aber nur 700 €
ausgezahlt. Hat man da Anspruch auf Unterstützung von der
Arbeitsagentur? Meine jetzt die Miete?
Denn der Lohn ist ja net grade viel.
Danke
Hallo Sylvia,
der Regelsatz beim ALG 2 beträgt 345 Euro. Weiterhin werden die Aufwendungen für die Miete zugerechnet. Die Kosten für Strom, Gas, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr, Kabelfernsehen, gehören nicht zu diesen unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden vom Regelsatz bereits erfasst.
Also:
345 Euro + Kaltmiete
Ich gehe mal davon aus, dass Du mehr verdienst, mit Deinen 700 Euro.
Ansonsten kannst Du ergänzende Sozialhilfe beantragen.
Grüße
Almut
Hallo
mal ne Frage. Man hat eine Arbeitsstelle, bekommt aber nur 700
€
ausgezahlt. Hat man da Anspruch auf Unterstützung von der
Arbeitsagentur? Meine jetzt die Miete?
Denn der Lohn ist ja net grade viel.
Klar , wenn es nicht reicht, auf jeden Fall. Wenn du ALG 2 kriegst und außerdem arbeitest, kriegst du auch mindestens 100,- mehr raus als einer, der nicht arbeitet und ALG 2 kriegt (und sonst alles andere gleich ist).
Kommt aber jetzt drauf an, wie hoch deine Miete ist.
Am besten einfach einen Antrag stellen, mehr als ablehnen können die den nicht.
Viele Grüße
Thea
Miete meines Sohnes beträgt 270 € mit Wasser ohne Strom und Gas
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Hi Almut,
der Regelsatz beim ALG 2 beträgt 345 Euro. Weiterhin werden
die Aufwendungen für die Miete zugerechnet. Die Kosten für
Strom, Gas, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr,
Kabelfernsehen, gehören nicht zu diesen unterkunftsbezogenen
Nebenkosten; sie werden vom Regelsatz bereits erfasst.
Hier muß ich dir leider widersprechen.
Außer Stellplatz,Strom und Kabelfernsehen wird bei uns ALLES übernommen, also auch Kaltwasser und Müllabfuhr.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
ich hab diese Quelle verwendet:
http://www.sozialhilfe24.de/
Im übrigen bekam ich auch nicht die gesamte Miete.
Grüße
Almut
Hallo,
Miete meines Sohnes beträgt 270 € mit Wasser ohne Strom und
Gas
Meiner Meinung nach würde er dann ungefähr 15,- Euro bekommen. Er kann aber noch ein paar Sachen absetzen, z. B. wenn er Riesterrente macht (empfehlenswert in seinem Fall). Wie es mit Kfz-Versicherung aussieht, weiß ich nicht genau, ich glaube, das wäre schon in den pauschalen Werbungskosten enthalten.
Viele Grüße
Thea
Danke Thea, aber dafür ist nix übrig. Er kann sich kein Auto leisten.
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Ansonsten kannst Du ergänzende Sozialhilfe beantragen.
Nein, kann sie nicht, jedenfalls nicht, wenn sie zwischen 15 und 65 Jahre alt ist und mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig ist. Dann könnte sie ALG 2 beantragen (also wenn das Einkommen nicht reicht).
Gruß
Nelly
Hallo
ich würde es auf jeden Fall versuchen. Bei so einem Einkommen macht es einen oft spürbaren Unterschied, ob man 10 Euro mehr oder weniger hat.
Viele Grüße
Thea