Hartz 4 - Auslandsaufenthalt
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 30. Mai 2006
Hallo,
ist es möglich, als Hartz4-Empfänger eine Weile (1-3 Monate) ins europäische Ausland zu gehen, um dort nach Arbeit zu suchen?
Meine Bekannte bekommt seit kurzem ALG2 und möchte gerne in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Da es hier in Deutschland schlecht aussieht, möchte sie es in Spanien versuchen und hat jetzt die Möglichkeit, umsonst bei Freunden in Barcelona unterzukommen, um sich dort nach Arbeit umzusehen. Meine Frage ist, ob so etwas vom ehemaligen Sozialamt unterstützt wird. Es geht ja nur um die Orientierung und nicht darum, im Ausland Geld zu verdienen und hier weiterhin Geld zu beziehen.
Kann der Staat das verweigern, zB weil sie ja hier dazuverdienen könnte, in Form von 400 Euro Jobs beispielsweise? Diese Jobs bringen sie beruflich in keinster Weise weiter. Und die Unterstützung hier ist weiterhin nötig, denn falls es im Ausland nicht klappt, wäre es gut, wenn sie nach ein paar Wochen erfolgloser Suche wieder zurück kommen könnte und ihre Wohnung weiterhin hat.
Natürlich ist der erste Schritt, das ganze mit dem Amt abzusprechen. Sie möchte aber gerne schon im Vorraus informiert sein, daher meine Anfrage.
Vielen Dank für Hilfe.
LG,
Lotta
ist es möglich, als Hartz4-Empfänger eine Weile (1-3 Monate) ins europäische Ausland zu gehen, um dort nach Arbeit zu suchen?
Meine Bekannte bekommt seit kurzem ALG2 und möchte gerne in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Da es hier in Deutschland schlecht aussieht, möchte sie es in Spanien versuchen und hat jetzt die Möglichkeit, umsonst bei Freunden in Barcelona unterzukommen, um sich dort nach Arbeit umzusehen. Meine Frage ist, ob so etwas vom ehemaligen Sozialamt unterstützt wird. Es geht ja nur um die Orientierung und nicht darum, im Ausland Geld zu verdienen und hier weiterhin Geld zu beziehen.
Kann der Staat das verweigern, zB weil sie ja hier dazuverdienen könnte, in Form von 400 Euro Jobs beispielsweise? Diese Jobs bringen sie beruflich in keinster Weise weiter. Und die Unterstützung hier ist weiterhin nötig, denn falls es im Ausland nicht klappt, wäre es gut, wenn sie nach ein paar Wochen erfolgloser Suche wieder zurück kommen könnte und ihre Wohnung weiterhin hat.
Natürlich ist der erste Schritt, das ganze mit dem Amt abzusprechen. Sie möchte aber gerne schon im Vorraus informiert sein, daher meine Anfrage.
Vielen Dank für Hilfe.
LG,
Lotta
