Harz IV - Zusammenziehen

Hallo, leider konnte ich über die Suche nicht so recht was zu diesem Thema finden.

darum hier meine Frage an Alle die sich damit auskennen:
Ich habe vor demnächst mit meiner Freundin zusammen zu ziehen. Sie ist Harz IV empfängerin und ich arbeite Vollzeit.
Wenn ich jetzt mit ihr zusammen ziehe

  • bekommt sie dann weiter Miete etc. gezahlt?
  • wird da was gekürzt?
  • muss ich für sie aufkommen?
  • beommt sie überhaupt noch was?

danke für jede Antwort!

Hi

Hallo, leider konnte ich über die Suche nicht so recht was zu
diesem Thema finden.

darum hier meine Frage an Alle die sich damit auskennen:
Ich habe vor demnächst mit meiner Freundin zusammen zu ziehen.
Sie ist Harz IV empfängerin und ich arbeite Vollzeit.
Wenn ich jetzt mit ihr zusammen ziehe

  • bekommt sie dann weiter Miete etc. gezahlt?

wahrscheinlich nicht

  • wird da was gekürzt?

Wahrscheinlich schon

  • muss ich für sie aufkommen?

ja, wenn ihr zusammenzieht seid ihr eine Bearfsgemeinschaft, dein Einkommen ist das Haushaltseinkommen von dem ihr beide dann lebt, sollte das nicht ausreichend sein bekommt deine Freundin EVENTUELL noch was

  • beommt sie überhaupt noch was?

wahrscheinlich eher nicht

danke für jede Antwort!

bitte
dragonkidd

  • bekommt sie dann weiter Miete etc. gezahlt?

wahrscheinlich nicht

  • wird da was gekürzt?

Wahrscheinlich schon

  • muss ich für sie aufkommen?

ja, wenn ihr zusammenzieht seid ihr eine Bearfsgemeinschaft,
dein Einkommen ist das Haushaltseinkommen von dem ihr beide
dann lebt, sollte das nicht ausreichend sein bekommt deine
Freundin EVENTUELL noch was

  • beommt sie überhaupt noch was?

wahrscheinlich eher nicht

danke für jede Antwort!

bitte
dragonkidd

danke für die Antwort, aber wie ist das mit diesem „man muss mindestens 1 Jahr zusammenleben“ um als Bedarfsgemeinschaft zu gelten?

Hallo

danke für die Antwort, aber wie ist das mit diesem „man muss
mindestens 1 Jahr zusammenleben“ um als Bedarfsgemeinschaft zu
gelten?

Das wirst du unter Umstäden beim Sozialgericht in einem Urteil erfahren, wie das da gehandhabt wird. Is überall unterschiedlich

LG
Mikesch

Hallo,

danke für die Antwort, aber wie ist das mit diesem „man muss
mindestens 1 Jahr zusammenleben“ um als Bedarfsgemeinschaft zu
gelten?

Das hast Du imho falschrum verstanden. Ab einem Jahr zusammenleben geht man in der Regel davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Sie kann aber je nach den Umständen auch schon vorher bestehen. Es ist also in diesem Sinne nur ein zusätzliches Indiz.
Gruß
loderunner (ianal)

also, heißt das jetzt im Klartext, wenn wir zusammenziehen darf ich demnächst dann für alles aufkommen und das Amt hält sich komplett raus auch wenn wir getrennte Konten haben, keine Kinder und noch nicht ein jahr zusammenleben. :frowning:

also, heißt das jetzt im Klartext, wenn wir zusammenziehen
darf ich demnächst dann für alles aufkommen und das Amt hält
sich komplett raus auch wenn wir getrennte Konten haben, keine
Kinder und noch nicht ein jahr zusammenleben. :frowning:

Hallo!

Sucht doch mal nach zwei kleineren nebeneinanderliegenden Nachbarwohnungen! Eine Bekannte von mir hat das auch mit ihrem Freund gemacht, weil sie eine Katze und er eine Katzenhaarallergie hat. Beide sind mit ihrem „Zusammenleben“ sehr zufrieden. Das wäre doch auch eine Lösung für Euch!

Viele Grüße

Anne

*Kopfschüttel*

also, heißt das jetzt im Klartext, wenn wir zusammenziehen
darf ich demnächst dann für alles aufkommen und das Amt hält
sich komplett raus auch wenn wir getrennte Konten haben, keine
Kinder und noch nicht ein jahr zusammenleben. :frowning:

Sucht doch mal nach zwei kleineren nebeneinanderliegenden
Nachbarwohnungen! Eine Bekannte von mir hat das auch mit ihrem
Freund gemacht, weil sie eine Katze und er eine
Katzenhaarallergie hat. Beide sind mit ihrem „Zusammenleben“
sehr zufrieden. Das wäre doch auch eine Lösung für Euch!

Hallo ihr beiden!

Sorry, aber was anderes, als über solche Aussagen den Kopf zu schütteln, kann ich echt nicht machen.

Jetzt muss ich die Seite wechseln, bevor mir der Kragen platzt…

Viele Grüße
Florian

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Hallo Florian

also, heißt das jetzt im Klartext, wenn wir zusammenziehen
darf ich demnächst dann für alles aufkommen und das Amt hält
sich komplett raus auch wenn wir getrennte Konten haben, keine
Kinder und noch nicht ein jahr zusammenleben. :frowning:

Sucht doch mal nach zwei kleineren nebeneinanderliegenden
Nachbarwohnungen! Eine Bekannte von mir hat das auch mit ihrem
Freund gemacht, weil sie eine Katze und er eine
Katzenhaarallergie hat. Beide sind mit ihrem „Zusammenleben“
sehr zufrieden. Das wäre doch auch eine Lösung für Euch!

Hallo ihr beiden!

Sorry, aber was anderes, als über solche Aussagen den Kopf zu
schütteln, kann ich echt nicht machen.

Jetzt muss ich die Seite wechseln, bevor mir der Kragen
platzt…

bleib mal ganz locker…
Der Kurt Beck aus Reinland Pfalz hat letzte Woche die Hartz IV Leute aufgefordert, Anstand zu wahren und nicht alles mitzunehmen was das Gesetz hergibt.

Mir ist aber nicht bekannt, dass er das auch von allen Firmen Einzelpersonen fordert, die einen Steuerberater haben, der für Sie die Gesetze bis zum letzten ausnutzt(selbstredend völlig legal), die sind dann einfach nur cool und clever und der kleine Mann ist ein Schmarotzer…
Wo bleibt da die Gleichbehandlung???
Irgendwie geht bei unseren Oberen wohl jeglicher Blick für die Realität verloren…

Viele Grüße
Florian

LG
Mikesch

Mir ist aber nicht bekannt, dass er das auch von allen Firmen
Einzelpersonen fordert, die einen Steuerberater haben, der für
Sie die Gesetze bis zum letzten ausnutzt(selbstredend völlig
legal), die sind dann einfach nur cool und clever und der
kleine Mann ist ein Schmarotzer…
Wo bleibt da die Gleichbehandlung???
Irgendwie geht bei unseren Oberen wohl jeglicher Blick für die
Realität verloren…

Hallo Mikesch,

was Herr Beck da gefordert hat, spielt doch in diesem Fall hier gar keine Rolle. Aber ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell Ausreden und seltsame Vergleiche für eigenes (und vielleicht falsches) Verhalten gefunden werden…

Viele Grüße
Florian

also, heißt das jetzt im Klartext, wenn wir zusammenziehen
darf ich demnächst dann für alles aufkommen und das Amt hält
sich komplett raus auch wenn wir getrennte Konten haben, keine
Kinder und noch nicht ein jahr zusammenleben. :frowning:

Kann sein.
Ist übrigens auch nicht anders, wenn man verheiratet ist. Und warum auch - ist doch auch nahezu das gleiche. Oder wo genau siehst Du den Unterschied?

Kann sein.
Ist übrigens auch nicht anders, wenn man verheiratet ist. Und
warum auch - ist doch auch nahezu das gleiche. Oder wo genau
siehst Du den Unterschied?

Hallo Loderunner,
dann geh mal aufs Finanzamt, und sag denen, Du willst nicht mehr Steuerklasse 1, weil Du ja mit Deiner Freundin zusammenlebst…
Zum Beispiel.
Grüße
Almut

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Hallo nochmal

Mir ist aber nicht bekannt, dass er das auch von allen Firmen
Einzelpersonen fordert, die einen Steuerberater haben, der für
Sie die Gesetze bis zum letzten ausnutzt(selbstredend völlig
legal), die sind dann einfach nur cool und clever und der
kleine Mann ist ein Schmarotzer…
Wo bleibt da die Gleichbehandlung???
Irgendwie geht bei unseren Oberen wohl jeglicher Blick für die
Realität verloren…

Hallo Mikesch,

was Herr Beck da gefordert hat, spielt doch in diesem Fall
hier gar keine Rolle. Aber ich bin immer wieder erstaunt, wie
schnell Ausreden und seltsame Vergleiche für eigenes (und
vielleicht falsches) Verhalten gefunden werden…

nix mit seltsamen Vergleich,wenn jemand seine vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte wahrnimmt. Daimler Benz u. a. Konzerne nehmen schon seit langem all ihre Rechte und Vorteile am Standort in D wahr
und niemand schmäht Sie Schmarotzer, das Sie keine Steuern mehr bezahlen

Viele Grüße
Florian

LG
Mikesch

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Du solltest schon zuhören:
Hr. Beck hat ausdrücklich gesagt, daß diese Menschen, die in die Einliegerwohnung der Eltern ziehen, um nach dem Abitur dann sofort ALG II zu kassieren, wohl in der Industrie und in der Politik die falschen Vorbilder haben. Das war der Kernsatz.
Also komm mir nicht mit diesem ewigen Stammtischgejammere *die da oben … und der kleine Mann wird abgezockt*

Wenn nun hier solche Empfehlungen gemacht werden, 2 Wohnungen zu nehmen, um halt mal keine Katzenallergie zu kurieren, sondern um Geld weiter zu kassieren, dann ist das Haarsträubend.
Zieht zusammen, weil Ihr Euch liebt und weil Ihr es wollt und zieht die Konsequenzen. Wenn das Geld nicht reicht, dann geht es leider nicht. Das, liebe Leute, das ist auch eine perverse Entwicklung, das ist mir klar. Aber mit Tricks und Raussagen von Geldern aus dem Staatssäckel wirds nicht besser, sondern schlechter.
Grüße, Rankin

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Hallo,

dann geh mal aufs Finanzamt, und sag denen, Du willst nicht
mehr Steuerklasse 1, weil Du ja mit Deiner Freundin
zusammenlebst…

Okay, okay. Natürlich gibt es Unterschiede. Nur eben keine, die das zusammen Leben und das zusammen Haushalten betreffen.
Gruß
loderunner

Hallo

Das wirst du unter Umstäden beim Sozialgericht in einem Urteil
erfahren, wie das da gehandhabt wird. Is überall
unterschiedlich

Genau das ist es. Wahrscheinlich müsstest du klagen.

Die Sache ist die, dass du natürlich nicht wirklich verpflichtet wärst, für sie zu zahlen, auch wenn ihr zusammen wohnt. Sie könnte das nicht einklagen, wenn du ihr einfach kein Geld gibst und nicht ihren Mietanteil bezahlst.

Wenn du da knallhart wärst, dann könnte die ALG II Zahlung wohl eingeklagt werden. Aber schön ist es nicht.

Viele Grüße
Thea

Hallo

Du solltest schon zuhören:
Hr. Beck hat ausdrücklich gesagt, daß diese Menschen, die in
die Einliegerwohnung der Eltern ziehen, um nach dem Abitur
dann sofort ALG II zu kassieren, wohl in der Industrie und in
der Politik die falschen Vorbilder haben. Das war der
Kernsatz.
Also komm mir nicht mit diesem ewigen Stammtischgejammere *die
da oben … und der kleine Mann wird abgezockt*

Das Thema wird grad im MDR im Leipziger Bahnof zerlegt und der Beck kommt da nicht gut weg…
Ein hervorragender Vorschlag kam grad von einem Zuschauer: Der Beck möge doch auch nicht alles mitnehmen - seine Aufwandsentschädigung nämlich und alles aus seinem Gehalt zu bestreiten

Wenn nun hier solche Empfehlungen gemacht werden, 2 Wohnungen
zu nehmen, um halt mal keine Katzenallergie zu kurieren,
sondern um Geld weiter zu kassieren, dann ist das
Haarsträubend.
Zieht zusammen, weil Ihr Euch liebt und weil Ihr es wollt und
zieht die Konsequenzen. Wenn das Geld nicht reicht, dann geht
es leider nicht. Das, liebe Leute, das ist auch eine perverse
Entwicklung, das ist mir klar.#

aber das ist wohl übelste Perversität die hier einzieht, und eigentlich sollten man den Politikern und Ihren Helfern und sogenannten selbsternannten Experten und Komissionen unterstellen, dass Sie rechnen können, aaaaaaaber weit gefehlt und wenn dann solche Sachen wie HartzIV rauskommen wundert man sich, wenn die Leute sich ihre von der Politik verbrieften Rechte nehmen
Aber mit Tricks und Raussagen

von Geldern aus dem Staatssäckel wirds nicht besser, sondern
schlechter.

Erklär das mal Daimler & Co… die lachen dich aus…

Grüße, Rankin

Hallo

Du solltest schon zuhören:
Hr. Beck hat ausdrücklich gesagt, daß diese Menschen, die in
die Einliegerwohnung der Eltern ziehen, um nach dem Abitur
dann sofort ALG II zu kassieren, wohl in der Industrie und in
der Politik die falschen Vorbilder haben. Das war der
Kernsatz.
Also komm mir nicht mit diesem ewigen Stammtischgejammere *die
da oben … und der kleine Mann wird abgezockt*

Das sehe ich eigentich auch so wie Herr Beck. Aber ich sehe nicht ein, dass im umgekehrten Fall jetzt die Kleinen als Vorbild fungieren sollen, zumal sie das sowieso nicht tun würden, da die Großen niemals die Kleinen nachahmen.

Wir leben im Kapitalismus, und da ist es ok und notwendig, wirtschaftlich zu denken. Alles andere könnte man als selbstzerstörerisch betrachten.

Zieht zusammen, weil Ihr Euch liebt und weil Ihr es wollt und
zieht die Konsequenzen.

Ich halte es für eine große Belastung einer Beziehung, wenn sie vielleicht gar nicht so für die Ewigkeit und mit aller Konsequenz gedacht ist, aber trotzdem einer für den anderen komplett aufkommen muss. Das geht da um eine Menge Geld, das kann teurer sein als ein Kind, und aus der Verpflichtung kommt man auch nicht mehr so einfach raus, glaube ich.

Wer dazu bereit ist, könnte ja praktischerweise direkt heiraten. Wer nicht dazu bereit ist, sollte in der Situation besser nicht zusammenziehen.

Ich denke, diese Regelung mit der Wirtschaftsgemeinschaft gibt es überhaupt in erster Linie, weil sich sonst die Verheirateten beschweren würden, dass sie benachteiligt sind. Das könnte ich allerdings dann auch verstehen, aber trotzdem ist das für mich kein Zustand, so wie es ist.

Beim Bürgergeld gäbe es das Problem gar nicht, aber das will ich jetzt hier nicht diskutieren.

Viele Grüße
Thea

Hallo Florian,

so so, Dir platzt also deshalb der Kragen!

Meiner Meinung nach ist mein Vorschlag zwar etwas schwierig umzusetzen, aber das Klügste, was die junge Frau machen kann.

Wenn sie nämlich mit dem Mann zusammenzieht, hat sie langfristig betrachtet keinerlei Einkommen und ist auch nicht mehr sozialversichert. Der Mann hat keine Unterhaltsverpflichtung und vom Amt kommt auch nichts mehr. Sie wird dadurch total von ihrem Freund abhängig und ist völlig rechtlos.

Da wäre es besser, sie würde ihn heiraten. Nur so wäre ihre Existenz gesichert. Als unverheiratet zusammenlebende Frau bleibt ihr NICHTS! Sowas ist doch tiefstes Mittelalter. Bei sowas platzt MIR der Kragen!

Natürlich, solange sich beide gut verstehen und der Mann nett ist, wird sie von ihm ein paar Scheinchen bekommen. Aber was passiert, wenn sie mal eine andere Meinung hat als er? Wenn er sich in eine andere verguckt? Soll sie dann betteln? Oder sie flüchtet mit leeren Händen ins Frauenhaus! Dann bekommt sie auch wieder ALG II. Und „ihre“ Sachen bleiben bei ihm. Er hat sie schließlich bezahlt.

Oder sie wird krank - ohne Krankenversicherung!

Tolle Aussichten!!

Wenn sie vernünftig ist, wartet sie mit dem Zusammenziehen, bis sie wieder einen Job hat (Umzüge sind aber möglich - warum nicht in seine Nähe??) oder sie heiratet ihn. Wenn er vernünftig ist, wartet er… s.o… Wenn er sicher ist, dass sie die Frau seines Lebens ist und er sehr verliebt ist, heiratet er sie. Ganz einfach!

Ohne eine sichere finanzielle Basis hat eine Beziehung keine Zukunft!

Sollen sich die zwei ins Unglück stürzen, damit der Staat ein paar Euros beim ALG II spart? Ursache der hohen Ausgaben beim ALG sind nicht die arbeitsunwilligen Arbeislosen oder die verdeckten eheähnlichen Gemeinschaften sondern FEHLENDE ARBEITSPLÄTZE, die wegen falscher Wirtschaftspolitik weiten Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit verweigern, selbständig für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Genau dort sollten die Anstrengungen des Staates ansetzen und nicht indem man unverheirateten Paaren nachspioniert.

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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