Ich habe eine Frage:
Ich bin schon längere Zeit Arbeitslos. Nun hat mir das Arbeitsamt einen Ein-Euro-Job gegeben wo die maßnahme abgelaufen ist.Ausgerechnet jetzt habe ich von einer Privaten Arbeitsvermittlungsfirma eine feste Zusage für einen Unbefristeten Job bekommen. Natürlich verlangt die Arbeitsvermittlungsfirma einen Vermittlungsgutschein. Als ich den Gutschein holen wollte, teilte mir das Arbeitsamt mit, dass ich keinen Anspruch auf einen Gutschein habe, weil ich einen Ein-Euro-Job hatte. Ich hätte erst in sechs Wochen wieder Anspruch auf einen Gutschein. In sechs Wochen ist der Job weg. Ist das wirklich so, dass man erst nach sechs Wochen Anspruch auf einen Gutschein hat. Ich währe so froh, wenn ich diesen normalen Job bekommen würde. Hat das Arbeitsamt bzw. ARGE nicht den staatlichen Auftrag alles mögliche zu unternehmen um Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Hallo Peter,
hast du die Mitteilung mündlich oder schriftlich vom Arbeitsmanager erhalten?
Gruß
Monika
Hallo Monika
ich bin vom Arbeitsmanager des Arbeitsamtes angerufen worden
Gruß
Peter
Hi Peter,
und die Zusage für den Job? Hast Du die mündlich oder schriftlich? Und wenn ersteres: siehst Du eine Chance einen Schrieb namens „Hiermit bestätigen wir, Peters Personalvermittler, dem Herrn Peter, dass wir ihm zum 35.5.2006 einen unbefristeten Vertrag bei der Firma Peters-Zukünftige-Firma vermitteln können, wenn uns Herr Peter bis zum 35.05.06 einen Vermittlungsgutschein zukommen lässt. Hochachtungsvoll, Peters Personalvermittler.“ zu bekommen? Oder was ähnliches von der zukünftigen Firma? Ich weiss, das ist in der Phase kurz vor dem Vertrag immer doof, aber wenn die DICH einstellen wollen, lassen sie’s bestimmt daran nicht scheitern!
Mit diesem Wisch gehst dann zum Arbeitsamt und es wäre doch gelacht, wenn Du dann keinen Vermittlungsgutschein kriegst. Und wenn nicht der Sachbearbeiter, dann der Vorgesetzte. Und wenn der nicht, dann der Amtsleiter. Und spätestens der will sicher nicht, dass Du damit an die Lokalpresse herantrittst *fg*
*wink* und viel Erfolg!
Petzi
Hallo
Hi Peter,
Mit diesem Wisch gehst dann zum Arbeitsamt und es wäre doch
gelacht, wenn Du dann keinen Vermittlungsgutschein kriegst.
Seit wann kriegt man denn als Hartz IV Mensch einen Vermittlungsgutschein?? Soweit mir bekannt ist, hat man darauf überhaupt keinen Anaspruch mehr…
Und wenn nicht der Sachbearbeiter, dann der Vorgesetzte. Und
wenn der nicht, dann der Amtsleiter. Und spätestens der will
sicher nicht, dass Du damit an die Lokalpresse herantrittst
*fg**wink* und viel Erfolg!
Petzi
LG
Mikesch
Hi ,
ich habe mich an den Chef des Arbeitsamtes gewendet und da habe ich den Gutschein bekommen. Es war ein falsches Handeln meines " Fallmanager". Jetzt habe ich auch den Job. Ich frage mich, von welchen Leuten wird man eigentlich im Arbeitsamt „betreut“
Hallo
Hi PMikesch,
Seit wann kriegt man denn als Hartz IV Mensch einen
Vermittlungsgutschein?? Soweit mir bekannt ist, hat man darauf
überhaupt keinen Anaspruch mehr…
man hat auch als Hartz IV Empfänger Anspruch auf einen Gutschein
MfG peter
supi! Gratuliere!
Und einen guten Start in den neuen Job 
*wink*
Petzi