Hallo!
Weiß jemand, ob man, nachdem man gekündigt hat und viele Jahre studiert hat, falls man dann erstmal arbeitslos sein sollte, gekürztes ALG erhält, weil man früher ja mal selbst gekündigt hat?
Grüße
Hallo!
Weiß jemand, ob man, nachdem man gekündigt hat und viele Jahre studiert hat, falls man dann erstmal arbeitslos sein sollte, gekürztes ALG erhält, weil man früher ja mal selbst gekündigt hat?
Grüße
Hallo!
Weiß jemand, ob man, nachdem man gekündigt hat und viele Jahre
studiert hat, falls man dann erstmal arbeitslos sein sollte,
gekürztes ALG erhält, weil man früher ja mal selbst gekündigt
hi,
grundsätzlich bist du bei einer kündigung erts mal 12 wochen für alg gesperrt.
du kannst aber gegen diese sperre einspruch erheben und deine gründe darlegen (zb mobbing, sexuelle nötigung etc), hier wird dann geprüft, ob aus diene grunden die sperre verkürzt werden kann.
so war es jedenfalls 2000 bei mir.
ich hatte das glück, dass meine sperre komplett wegfiel.
ob das heute noch so ist weiß ich nciht.
um alg zu erhalten mußt du eine anwardschaft erfüllen.
damals war das so, dass du innerhalb der letzten fünf jahre mind zwölf monate am stück gearbeitet und beiträge bezahlt haben mußt.
das kann sich natürlich auch geändert haben.
michl
hat?
Grüße
Hi,
nach dem Studium hat man keinen Anspruch auf ALG mehr, da man die letzten drei (?) Jahre nicht gearbeitet hat.
Gruß
Juhe
Hallo,
eine Sperrzeit tritt schon deshalb nicht ein, weil der Grund für den Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht die Kündigung des Arbeitsverhälnisses, sondern das beendete Studium ist (§144 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)).
Außerdem, liegt in dem von Dir geschilderten Fall, das Ereigniss das eine Sperrzeit gegründet (die Eigenkündigung) länger als ein Jahr zurück (§128 Absatz 2 SGB III).
Gruß
Andreas G.
hi,
grundsätzlich bist du bei einer kündigung erts mal 12 wochen
für alg gesperrt.
du kannst aber gegen diese sperre einspruch erheben und deine
gründe darlegen (zb mobbing, sexuelle nötigung etc), hier wird
dann geprüft, ob aus diene grunden die sperre verkürzt werden
kann.
so war es jedenfalls 2000 bei mir.
Hallo!
Sehr interessanter Aspekt, der auch bei mir zutrifft (Mobbing). Hast du mit anwaltlicher Hilfe oder selbstständig widersprochen? Wie war das mit dieser Sache genau? Du musstest nicht noch um deine Glaubwürdigkeit zu bestärken gleichzeitig mit deinem AG vors Gericht ziehen?
Danke für alle Antworten!
hi,
das war schon im januar 2000.
da ging das vielleicht noch einfacher als heutzutage.
ich habe auf einem vom (damals noch) arbeitsamt erhaltenen formular gründe für meine kündigung dargelegt.
einfach kurz aufzählen wie man mich behandelt hat und was alles gemacht bzw nicht gemacht worden ist, oder auch wie für und/oder gegen dich gearbeitet würde.
darauf hin kam ein brief, dass die sperre aufgehoben wird.
ohne anwalt und ihen gericht.
gruß
michl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
ich habe auf einem vom (damals noch) arbeitsamt erhaltenen
formular gründe für meine kündigung dargelegt.
einfach kurz aufzählen wie man mich behandelt hat und was
alles gemacht bzw nicht gemacht worden ist, oder auch wie für
und/oder gegen dich gearbeitet würde.
darauf hin kam ein brief, dass die sperre aufgehoben wird.
Wenn das so problemlos funktioniert, wäre das ja gut. Mobbing-Gründe werden die wohl nicht nachprüfen (können) und das klappt dann so reibungslos *verwundert ist*…
Ich danke dir!
Wenn das so problemlos funktioniert, wäre das ja gut.
Nein, tut es heutzutage nicht mehr.
Mobbing-Gründe werden die wohl nicht nachprüfen (können) und
das klappt dann so reibungslos *verwundert ist*…
Dann steht Aussage gegen Aussage. Die Arbeitsagentur konfrontiert natürlich auch den Arbeitgeber mit den mobbingvorwürfen. Da wird nicht nur der AN gefragt.