Ärztlicher Dienst des Arbeitsamtes

Hallo,

ich musste aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf aufgeben und habe mich arbeitslos gemeldet.

Ich habe jetzt eine Einladung zu einer Untersuchung durch eine Ärztin des Ärztlichen Dienstes des Arbeitsamtes erhalten.

Hat diese (freiwillige) Untersuchung evtl. Auswirkungen auf meinen ALG-Anspruch (z.B. Verhängung einer Sperre, weil womöglich die Ärztin die Gründe zur Aufgabe meines Berufs anders bewertet als ich und meine eigenen Ärzte)?

Auf der Einladung steht nur, es ginge um eine Eignungsfeststellung für zukünftige Vermittlungen und Beratungen.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Werde ich womöglich für vermittlungsunfähig erklärt und rutsche dann sofort in Hartz 4? Ich bin nämlich zurzeit vermutlich nicht dauerhaft einsetzbar, weil ich zunächst noch einige gesundheitliche Probleme in den Griff bekommen muss.

Im Voraus herzlichen Dank!

Liebe Grüße,
Gwen

Hallo,

du hast doch das Merkblatt 1 erhalten. Da steht alles drin, was du wissen möchtest. U. a.
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund

* eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten,
* sich weigern an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme, Maßnahme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung Behinderter teilzunehmen oder die Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen abbrechen,
* trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen,
* einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommen,
* Ihrer Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nicht nachgekommen sind.

Hinweis:

Schildern Sie die Ereignisse und Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Maßnahme bzw. zur Ablehnung eines entsprechenden Angebotes der Agentur für Arbeit geführt haben, möglichst genau und ausführlich.

Die Agentur für Arbeit kann den Sachverhalt dann besser beurteilen. Nicht vorgebrachte Tatsachen und Gründe können auch nicht berücksichtigt werden !

Da du gesundheitliche Gründe für die Herbeiführung deiner Arbeitslosigkeit vorbringst, ist es natürlich, dass der AA-Arzt diese Angaben zu prüfen hat.
Mit einer Sperrzeit rutscht du nicht nach Alg II/ Hartz 4. Solltest du aus gesundheitlichen Gründen nicht „dauerhaft einsetzbar“/ nicht vermittlungsfähig sein, d.h. arbeitsunfähig sein, dann hast du keinen Anspruch auf Alg - auch nicht auf Alg II, sondern auf Krankengeld.

Gruß
Otto

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Hallo,

Mit einer Sperrzeit rutscht du nicht nach Alg II/ Hartz 4.

eventuell (bei Bedürftigkeit) kann für die Zeit der Sperre ALGII beantragt werden (Regelsatz wird dann aber gekürzt, weil die Gründe, die zur Sperre bei ALGI führen zur Kürzung bei ALGII führen).

Gruß, Bernd

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Hallo!
Einen kleinen Tip habe ich auch noch:Bevor du zum Amtsarzt musst,geh besser nochmal zu deinem Hausarzt (oder welcher auch immer für deine gesundheitlichen Beschwerden zuständig ist)und lass dich entsprechend auf deine Beschwerden hin untersuchen,falls das nicht eh schon geschehen ist. Der Amtsarzt wird nämlich auf jeden Fall die Unterlagen deines Arztes anfordern.Exisitieren dort keine oder passen die nicht 100% zu deinen Angaben,entscheidet der Amtsarzt nach eigenem Ermessen.Und schon der Name Amtsarzt sagt ja schon aus,zu wessen Gunsten der entscheidet. Es werden auf dem Papier plötzlich Wunderheilungen möglich.Da werden Hüftkranke mal eben zu Marathonläufern,wenns der Arbeitsagentur in den Kram passt (und sie dir damit einen Strick drehen können).Selbst erlebt.

Marco

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