Nebentätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz
(z. B. Trainer und Betreuer in Vereinen, Referenten für Volkshochschulen u. a.)
sind bis 1.848€ pro Jahr steuerfrei.
Werden diese Einkünfte bei der Einkunftsgrenze vom Kindergeld mitgezählt oder nicht?
§ 3 Nr. 26 EStG sind nicht anrechenbare Bezüge
Hi !
In der alten H 180e EStH findet sich meine oben gemachte Aussage unter dem Punkt „Nicht anrechenbare eigene Bezüge“. Es wird zusätzlich noch auf die Dienstanweisung (DA-FamEStG) verwiesen.
Es wird zusätzlich noch auf die Dienstanweisung (DA-FamEStG)
verwiesen.
Gibt es dazu einen Link?
Hi !
In der Dienstanweisung findet sich folgender Link http://www.bff-online.de/kige/Dienstanweisungen.html
Da das Bundesamt für Finanzen (BfF) aber umbenannt wurde, vermute ich, dass der Link nicht mehr funzt. Habe dir daher die DA per mail gesendet.