Einkunftsgrenze Kindergeld und § 3 Nr. 26 EStG?

Nebentätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz
(z. B. Trainer und Betreuer in Vereinen, Referenten für Volkshochschulen u. a.)
sind bis 1.848€ pro Jahr steuerfrei.

Werden diese Einkünfte bei der Einkunftsgrenze vom Kindergeld mitgezählt oder nicht?

Gruß JoKu

§ 3 Nr. 26 EStG sind nicht anrechenbare Bezüge
Hi !

In der alten H 180e EStH findet sich meine oben gemachte Aussage unter dem Punkt „Nicht anrechenbare eigene Bezüge“. Es wird zusätzlich noch auf die Dienstanweisung (DA-FamEStG) verwiesen.

BARUL76

Es wird zusätzlich noch auf die Dienstanweisung (DA-FamEStG)
verwiesen.

Gibt es dazu einen Link?

Gruß JoKu

… H 180e EStH …

Wo findet man das (Link)?

Gruß JoKu

Du hast Post H 32.10 EStH
… H 180e EStH …

Hi !

Konnte es im Netz nicht finden. Habe dir daher die Vorschrift per mail gesandt. Heißt neuerdings nicht mehr H 180e EStH sondern H 32.10 EStH.

BARUL76

Link bzw. Mail zur DA-FamEStG

Es wird zusätzlich noch auf die Dienstanweisung (DA-FamEStG)
verwiesen.

Gibt es dazu einen Link?

Hi !

In der Dienstanweisung findet sich folgender Link
http://www.bff-online.de/kige/Dienstanweisungen.html
Da das Bundesamt für Finanzen (BfF) aber umbenannt wurde, vermute ich, dass der Link nicht mehr funzt. Habe dir daher die DA per mail gesendet.

BARUL76