ALG II / Harz IV Wohnungsbesichtigung

Hallo ich habe mal eine Frage, heute musste ich ein Streitgespräch mit meiner Schwiegermama führen über ihren arbeitslosen Sohn, und dabei fiel mir auf dass ich überhaupt keine Ahnung habe.

Der Sohn bezieht schon länger glaub über 10 Jahre arbeitslosen Geld/ Hilfe … kürzlich besuchten ihn die Leute vom Arbeitsamt um sich dort mal umzuschauen:

Frage 1: Muss man die überhaupt rein lassen?
Frage 2: Darf ich den Zugang meines Schlafzimmerschrankes/ Bad verweigern?

Nun das Amt stellte fest, dass der angegebene Sohn (11 Jahre) nicht beim Vater wohnt, sondern bei der Oma (wohnt schräg gegenüber)… darüber hinaus sah man im Schrank, Bad das eine weitere weibliche Person dort lebte.

Er hat eine Freundin, die auch teils dort wohnt, da sie aber 10 Jahre jünger ist als der Antragssteller ist sie noch bei den Eltern gemeldet.

Frage: Muss sie ihre Löhne bekanntgeben?

Sorry, diese Fragen tauchen bestimmt zu 1000 fach auf … für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG Angela

Frage 1: Muss man die überhaupt rein lassen?

Nein, muss man nicht. Dann wird aber wegen Nichtfeststellbarkeit der Bedürftigkeit die weitere Zahlung verweigert.

Frage 2: Darf ich den Zugang meines Schlafzimmerschrankes/ Bad
verweigern?

Ja, darf man, aber … (siehe oben).

Nun das Amt stellte fest, dass der angegebene Sohn (11 Jahre)
nicht beim Vater wohnt, sondern bei der Oma (wohnt schräg
gegenüber)… darüber hinaus sah man im Schrank, Bad das eine
weitere weibliche Person dort lebte.

Wenn er für den Sohn auch Leistungen bezogen hat, muss er mit einer Rückforderung oder sogar Strafanzeige rechnen (ich weiß, danach wurde gar nicht gefragt, ich sags aber trotzdem).

Er hat eine Freundin, die auch teils dort wohnt, da sie aber
10 Jahre jünger ist als der Antragssteller ist sie noch bei
den Eltern gemeldet.

Komische Begründung. Oder ist sie noch minderjährig?

Frage: Muss sie ihre Löhne bekanntgeben?

Natürlich, wenn sie zusammenn leben. Eine eheähnliche Gemeinschaft darf nicht besser gestellt werden als ein Ehepaar.

Gruß
Nelly

P.S. Ich habe nur geantwortet, weil in der Überschrift auch ALG 2 stand. Hätte dort nur Hartz 4 gestanden, hätte ich nicht geantwortet, denn Hartz 4 ist keine Leistung, die man beziehen kann.

Danke für die rasche Antwort …
ich werd es mal so weiter geben …

Mir war schon klar das man sie nicht rein lassen muss, aber dann werden ja die Leistungen verweigert. So oder so lässt man sie dann doch rein :wink:

Zu der Freundin, sie ist schon volljährig und scheint dort überwiegend zu wohnen … der Junge wohnt gegenüber bei der Oma, wurd aber beim Vater lebend gemeldet, ob da Leistungen raus bezogen werden, weiß ich nicht … mir sagt man ja auch nicht alles :wink:

Dann sag ich mal meiner Schwiegermama, dass die Freundin die Formulare zu ihren Löhnen besser ausfüllen sollte.

Danke und schönen Abend

Angela