Eigenkündigung und Sperre Arbeitsagentur

Hallo www-ler,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Unser Arbeitgeber hat Ende Juli Insolvenz angemeldet. Die Mitarbeiter haben bis jetzt noch kein Gehalt für Juni und Juli erhalten. Der Insolvenzverwalter teilte uns mit, daß er beabsichtigt, das Insolvenzverfahren am 01.09.06 zu eröffnen. Er erklärte ebenfalls, daß wir auch für den August 2006 kein Gehalt zu erwarten haben, daß wir aber Insolvenzgeld in Höhe von 3 Gehältern bis spätestens Mitte September durch die Arbeitsagentur erhalten werden, wenn er direkt nach Insolvenzeröffnung die Insolvenzgeldbescheinigung ausstellt. Die Mitarbeiter haben sich bereits alle bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet. Meine Frage: Kann ich jetzt einfach fristlos kündigen, weil ich bereits seit über 2 Monaten kein Gehalt bekommen habe oder muß ich dann mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagentur rechnen? Vielen Dank schon mal vorab für Eure Hilfe. Gruß W.

Hallo,

im laufenden Insolvenzverfahren zu kündigen bringt Dir nur Nachteile, denn für die Zeit nach der Kündigung hast Du keinen Anspruch mehr auf Insolvenzgeld. ALGI ist immer niedriger als Insolvenzgeld.

Gruß, Bernd

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Hallo Bernd,

Danke erstmal für Deine Antwort. Mit der Höhe des ALGI hast Du recht. Allerdings möchte ich jetzt die Zeit haben, mich ausgiebig um einen neuen Job zu kümmern (Bewerbungen persönlich übergeben und schreiben, Vorstellungsgespräche etc.). Da ich aber nicht freigestellt bin und meiner regulären Arbeit nachgehen muß, fehlt mir dazu ein wenig die Zeit. Die Differenz zum jetzigen Gehalt nehme ich gerne in Kauf. Außerdem kann ich bei einer sofortigen fristlosen Kündigung fest mit dem ALG Ende August rechnen, was auch keine unerhebliche Rolle spielt, wenn man bei seiner Bank schon mit 2 Monatsgehältern im Rückstand ist. Allerdings will ich natürlich auch keine Sperre riskieren. Kann mir jemand weiterhelfen? Wie ist dies bei einer fristlosen Kündigung in der Insolvenz geregelt? Gruß…Wishbone

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