Rechte und Pflichten als Arbeitslose/suchende

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bin zur Zeit arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet - wie erfahre ich das eigentlich, was ich jetzt genau bin? Und was ist da der Unterschied?
Ich bin 20 Jahre jung, musste aufgrund von meiner chronischen Darmentzündung (Schwerbehinderung von 30 %) meine angefangene Ausbildung zur Gymnastiklehrerin abbrechen, war dann schon arbeitlos gemeldet, habe auch einen 1-Euro-Job gemacht, bis ich nachher wieder zu meinen Eltern gezogen bin. Danach habe ich weiterhin ALG II bezogen. Zur Zeit besuche ich das Abendgymnasium (17.15 bis 20.20 täglich) und dafür musste ich berufstätig sein ODER arbeitslos gemeldet. Nun wollte ich aber kein ALG II mehr empfangen, weil mir mein Kindergeld reicht, ich einfach nur froh bin, dass ich jetzt wieder eine Zukunftsperspektive habe und das mit dem Abendgymnasium machen kann und ich keine Lust mehr hatte, irgendwem auf der Tasche zu liegen und von irgendwem abhängig zu sein. Also habe ich dann keinen weiteren Antrag auf ALG gestellt und mich einfach „nur“ gemeldet, damit ich dann was für die Schule hatte. Jetzt hatte ich innerhalb von zwei Wochen schon zwei Termine beim Arbeitsamt. Die haben mich auch gefragt, was ich suche usw… Ich habe daraufhin gemeint, dass ich ganz gerne nebenbei einen 400 Euro Job hätte. Jetzt meinen die, dass ich verpflichtet bin, mir eine Stelle zu suchen, das nachzuweisen und so weiter. Ich verstehe nicht, warum die mich jetzt so unter Druck setzen und ich mich da jetzt alle vier Wochen melden muss. Ich dachte, die könnten mir nichts, weil ich kein Arbeitslosengeld II mehr bekomme! Was passiert denn, wenn ich mich da nicht melde? Das Makabere ist, dass die jetzt schlimmer „hinter mir her“ sind als vorher, wo ich Leistungen bezogen habe.

Ich bin echt verzweifelt und traurig, weil ich noch mit meiner Krankheit zu kämpfen habe und die jetzt so einen Stress machen. Ich möchte ja arbeiten, aber ich möchte nicht irgendeinen Scheißjob machen (Küchenhilfe bei MC Doof auf 400 Euro Basis haben die mir angeboten… in Münster… ich wohne in Saerbeck… da darf ich allein 100 Euro für ne Fahrkarte zahlen und ne 3/4 Stunde pro Fahrt in Kauf nehmen).

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke und liebe Grüße

Sabrina

Auch hallo.

Ich möchte ja arbeiten, aber ich möchte nicht
irgendeinen Scheißjob machen (Küchenhilfe bei MC Doof auf 400
Euro Basis haben die mir angeboten… in Münster… ich wohne
in Saerbeck…

Zumindest was den Teil mit der Arbeit angeht, kann das hier evtl. weiterhelfen: http://www.icjobs.de/search.php?j=&k=&u=&a=&e=&s=sae…

HTH
mfg M.L.

Hallo,

wenn Du keine Leistungen beziehst, dann passiert bei einem Verstoß gegen Deine Mitwirkungspflicht nur, dass Du aus der Vermittlung ausgetragen wirst, keine Sanktionen. Also bleib einfach locker.

Du kannst Dich am nächsten Tag sofort wieder arbeitssuchend melden, die Arbeitsagentur kann nichts dagegen machen.

Gruß, Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die monatliche Meldung würde ich schon machen, da dies evtl falls es später mal noch Rente giibt, sich dann etwas positiv dort auswirkt. Denn die Meldung als Arbeitslos zählt später für die Rente.

Lieben Gruß
Luise

Hallo Bernd,

erstmal vielen lieben Dank. Jetzt bin ich wirklich beruhigt. Und du bist dir auch ganz sicher? Das Problem ist ja, dass ich nämlich für das Abendgymnasium arbeitslos gemeldet sein muss. Ich dachte, dass ich, wenn ich nicht „mitarbeite“, vielleicht eine Art „Arbeitslos-Melde-Verbot“ bekomme und dann einfach NIX bin. Also ich kann mich dann sofort wieder melden, ohne dass die mich „sperren“ oder so können???

Nochmals vielen Dank.

Liebe Grüße

Sabrina