Abhilfebscheid und Kostennachweis

Weiss-wer-was hierzu ?
Habe vom Arbeitsamt einen Abhilfebescheid erhalten: „Ihrem Widerspruch wird … im vollen Umfang entsprochen.“ und meine nachweisbaren Kosten sollen auf Antrag erstattet werden.

Aber: Einen Rechtsanwalt hatte ich mir nicht leisten können – habe daher auch keine Gebührenrechnung oder ähnliches. Ich könnte nur auf Aufwendungen wie Telefonate, Kopien, Schreiben, Faxe, Porto, Fahrten …etc. verweisen, die ich aber nicht per Rechnung oder Bescheinigung belegen kann. Diese Kosten waren für mich nicht wenig, weil sich die Sache viele Monate hingezogen hat und ich immer wieder tätig werden musste (u.a. deswegen, weil der Arbeitgeber auch bei Nachfrage durch das Amt wiederholt einen erheblich abweichenden Verdienst bescheinigt hat, und weil die Widerspruchsstelle mich mehrfach abwimmeln wollte „es sei kein Fehler zu entdecken“).

Macht es nach eurer Meinung überhaupt Sinn, solche Aufwendungen anzugeben? Wie soll ich Telefonate, Faxe, Schreibkosten und dergleichen „nachweisen“? Gibt es andere Möglichkeiten – Pauschalen, Erfahrungswerte …? Oder verzichtet man gleich auf das, was für die Meisten wohl „Kleinkram“ ist?
Danke für eure Meinung
Schöne Grüße
H.

Hi,
ich würds einfach mal versuchen.
Mach einfach eine Aufstellung:

x mal Porto à 0,55 EUR
x Kopien à xx

usw.

Das ist kein großer Aufwand, und vielleicht akzeptieren sie es, wenn es glaubhaft erscheint, also nicht übertrieben ist.

Gruß
Nelly