Mietvertrag/Untermietvertrag bei Hartz4

Hallo auch,

ich habe folgende Frage:

meine Untermieterin hat Hartz4 beantragt. Ich habe seit Ihrem Einzug
einen gültigen Untermietvertrag mit Ihr, der auch von meinem Vermieter
genehmigt wurde. Dieser Untermietvertrag liegt dem Arbeitsamt vor.
Selbiges will nun jedoch auch noch meinen Mietvertrag sehen. Bin ich
dazu verpflichtet? Was geht das Amt meinen Mietvertrag an?

Danke für alle Antworten!

Björn

Hallo Björn,
das Amt ist verpflichtet in „angemessener“ Höhe die Kosten für den Wohnraum zu übernehmen.
Fiktiver Fall (keinerlei Unterstellung)
Hauptmieter zahlt 500 Euro Miete für eine 3 Zimmer-Wohnung.
Untermieter zahlt 300 Euro Untermiete für ein Zimmer.
Es geht dem Amt darum, ob die Höhe der Untermiete im Vergleich zur Hauptmiete gerechtfertigt ist.
Grüße
Almut