Hallo
Ich möchte demnächst Mietbeihlife beantragen, weil ich Zivildienst leisten werde. Ich wohne in einer WG Wohnung und habe dort das kleine Zimmer(150€). Als Voraussetzung für die 100%ige Mieterstattung heißt es ja, dass man die Wohnung/das Zimmer mindestens 6 Monate vorher gehabz haben muss. Das Zimmer habe ich schon weit über ein Jahr.
Jetzt die Frage: Kann ich im Amt gleich sagen, dass mir das Zimmer zu klein ist und ich das größere Zimmer(220) nehmen möchte? Denn Zimmer hab ich ja schon seit über einem Jahr, es ändert sich ja nur die Miete…
Bitte helft mir weiter
Danke
Markus
Hallo
das hatten wir doch schon mal…
Bitte helft mir weiter
frag das Amt, dass dir die plötzliche Kostenerhöhung auch bezahlen soll, nur darum gings doch, weil dein MitWGler auf einmal die 220 nicht mehr zahlen kann oder will, oder ein Weg zu sehen ist, das es vom Amt bezahlt werden könnte
Danke
Markus
LG
Mikesch
Ich möchte demnächst Mietbeihlife beantragen, weil ich
Zivildienst leisten werde.
Schau/frag mal hier
http://www.zentralstelle-kdv.de/
Ich frage mich gerade, ob das Arbeits-/Sozialamt dafür überhaupt zuständig ist und nach welchen Rechtsgrundlagen es geht. Früher war das mal eine extra „Unterhaltssicherungsbehörde“, die bei mir räumlich im Sozialamt untergebracht war und nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zu verfahren hatte. Das hat genau genommen nichts mit Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu tun, sondern ist eine eigene Schublade.
HTH
Gruß
Carsten