Neuer Job nach ALGII = 1 Monat kein Einkommen

Hallo, ich habe folgende Frage:

Mein Freund ist ALG II-Empfänger und aktiv auf Job-Suche. Wir hoffen, dass er bald Erfolg haben wird, aber uns ist ein Problem aufgefallen, das dann entstehen wird.

Er bekommt das Geld von der ARGE immer zum Monatsanfang. Gehalt wird üblicherweise ja rückwirkend bezahlt. Woher bekommt er Geld, um diesen Zeitraum zu finanzieren? Das Gehalt wird ja dann für den folgenden Monat genutzt. Ich gehe davon aus, dass die ARGE sich auf den Standpunkt stellt, dass das Gehalt (wenn er z.B. ab Oktober einen Job hätte) Einkommen für den Oktober darstellt (was es faktisch ja auch ist) und sie deshalb keine Zahlungen mehr leistet. Aber klar ist, dass er ja Miete etc. bereits am Anfang des Monats bezahlen muss.

Erschwerend kommt hinzu, dass er lediglich eine Teilzeitstelle antreten kann, da er allein erziehender Vater eines Kindes ist, das noch in den Kindergarten geht. Um die Betreuung zu gewährleisten, kann er nicht den ganzen Tag arbeiten gehen. D.h. aber, dass sein mögliches Gehalt nicht sehr hoch sein wird. Damit ist es ihm unmöglich, sich irgendwie das Geld für den einen Monat leihen und dann vom Gehalt zurückzahlen zu können.

Kann mir jemand sagen, ob es irgendwelche Möglichkeiten für ihn gibt? Gibt es vielleicht Ausnahmeregelungen?

Vielen Dank für euere Hilfe & viele Grüße
Sunny

Nuuuuuh, da gezht man zum Amte un fragt ob die nicht einen Monat weiterzahlen und man dann vom Gehalöt zurückzahlen darf.

Und dann geht der Beamte hin und macht das. Wenn man nett und höflich fragt.

Andersrum kann man auch mal die vielen Prospekte lesen, die man damals gekriegt hat, da steht sowas auch drinne.

Hmmh, mag ja sein, dass meine Frage blöd klang… im Prinzip ging es mir darum, dass meine Freund es sich NICHT leisten kann, irgendwas zurückzuzahlen. Hast du ein Ahnung, wie wenig man in nem Halbtagsjob verdient? Es gibt wohl so ein Übergangsgeld, aber wenn das in diesem Fall überhaupt zutrifft, dann müsste er das in 10 gleichen Raten zurückzahlen. Das ist definitiv einfach nicht drin.

Hallo Sunny!

Das Problem ist, dass Dein Freund zu irgendeinem Zeitpunkt - an einem Monatsanfang - einmalig doppelte Bezüge erhalten hat. Z.B. beim Übergang von AlG I oder Unterhaltsgeld (rückwirkend) zu AlG II (im Voraus). Vielleicht ist das schon am 1. Januar 2005 bei der Einführung von Hartz IV geschehen. Damals haben viele Betroffene nicht realisiert, dass sie doppelte Bezüge erhalten haben und dass sie von diesem Geld Rücklagen schaffen müssen genau für den Fall, den Du schilderst: Überbrückung der zwei Monate zwischen letztem AlG II-Bezug und erstem Gehalt.
Sorry, keine gute Nachricht für Euch. Allerdings (habe ich gehört) helfen die ARGEN wohl mit zinslosen Krediten aus. Wie die Rückzahlungsbedingungen sind, weiß ich allerdings nicht.

MfG Stefan

Hallo Stefan,

danke für deine Antwort. Es gibt ja doch noch Menschen, die solche Fragen ernst nehmen und einen nicht für blöd verkaufen wollen…

Ich glaube, in diesem Fall gab es keine Doppelzahlung. Mein Freund hatte damals die Erziehung für seine Tochter übernommen und ist deshalb nicht mehr arbeiten gegangen. Geld hat er dafür nicht vom Staat bezogen, seine Frau ist arbeiten gegangen und hat so den Lebensunterhalt für alle 3 bestritten. Nun ist die Ehe gescheitert, sie ist ausgezogen, hat das Kind dagelassen und mein Freund ist somit in die Sozialhilfeempfänger geworden. War ja an und für sich nicht so geplant.

Aber ich nehme mal an, ganz unabhängig davon, ob tatsächlich mal Doppelzahlungen vom Staat geleistet worden sind oder nicht, es wird maximal darauf hinauslaufen, dass er durch irgendwelche Anträge wenigstens ein Darlehen erhalten könnte. Wie sich Rückzahlung gestaltet ist allerdings fraglich. Aber nichts desto trotz, es bleibt ihm dann wohl doch wieder mal nur der Gang zur ARGE. Wenn alles gut geht, ist es dann aber der letzte. Und das sollte alles viel erträglicher machen.

Danke & Gruß
Sunny

Aber ich nehme mal an, ganz unabhängig davon, ob tatsächlich
mal Doppelzahlungen vom Staat geleistet worden sind oder

Die Doppelzahlung ist weniger wichtig für die Darlehensgewährung. Das Argument „man habe zu sparen“ zieht nämlich imho nicht, weil für Ersparnisse kein umfassender Pfändungsschutz (meist nur befristet) besteht. Ein Gläubiger könnte das Ersparte gepfändet haben und was dann?

nicht, es wird maximal darauf hinauslaufen, dass er durch
irgendwelche Anträge wenigstens ein Darlehen erhalten könnte.
Wie sich Rückzahlung gestaltet ist allerdings fraglich. Aber
nichts desto trotz, es bleibt ihm dann wohl doch wieder mal
nur der Gang zur ARGE. Wenn alles gut geht, ist es dann aber
der letzte

Weitere Überlegungen:

  1. Arbeitsaufnahme erst auf den letzten Drücker anzeigen (bei Arbeitsvertragsunterzeichnung oder Arbeitsbeginn, je nachdem was früher liegt). Mit Glück ist die Zahlung des Amtes für den 1. Monat schon auf dem Weg. Die Zurückforderung geht nur Ratenweise, weil es für Arbeitseinkommen Pfändungsfreigrenzen gibt.
  2. Darlehen beantragen
  3. überlegen ob das geringe Teilzeiteinkommen + Unterhalt + Wohngeld geringer ist als ALG2. Falls ja könnte ein ergänzender Anspruch auf ALG2 bestehen, der beantragt werden muß.

HTH

Gruß
Carsten

Hallo, danke für deine Antwort.

Wir hoffen natürlich, dass das Einkommen + Kindergeld etc. höher als das ALG II ist oder wenigstens genau so viel. Ziel des Ganzen soll schließlich sein, endlich unabhängig vom Staat zu sein und sich nicht mehr ständig irgendwelchen Willkürlichkeiten ausgesetzt zu sehen. Mal ganz unabhängig vom Selbstwertgefühl und dem Wunsch, in ein „normales“ Leben zurückzufinden.

Der Tipp, dem Amt möglichst spät eine eventuelle Berufstätigkeit anzuzeigen, könnte kurzfristig tatsächlich helfen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass man da richtig Ärger kassieren würde und sich vielleicht mit dem Vorwurf der Erschleichung von staatlicher Unterstützung auseinandersetzen müsste. Wär ja nicht ganz so schön, wenn so eine Auseinandersetzung in Haus stünde. Letztendlich will mein Freund ja legal aus der Arbeitslosigkeit herausgehen und sucht nach einer Möglichkeit, wie ihm das gelingt. Sollte das Geld vorher schon überwiesen worden sein, könnte es ja unter Umständen auch sofort vom Amt zurückgefordert werden. Dann wären wir wieder am Anfang…

Aber Wohngeld ist ein gutes Stichwort – ich glaube, das haben wir in unseren Überlegungen noch nicht berücksichtigt.

Viele Grüße
Sunny