Hallo zusammen,
habe zwar schon einmal vor einiger Zeit eine Frage zum Kindergeld
gestellt, allerdings hat sich meine berufliche Situation etwas
geändert.
Und zwar werde ich ab Oktober 06 Biotechnologie studieren. Ende März
06 habe ich mein Abi gemacht. Seit diesem Zeitraum
(April-September)wurde das Kindergeld gestrichen, weil der zeitraum
mehr als 4 Monate beträgt.
Damit bin ich nicht ganz einverstanden weil ich in der Broschüre zum
Kindergeld eine Klausel befindet, die besagt (sinngemäß abgekürzt),
dass Kindergeld gezahlt wird, wenn mangels Ausbildungs-oder
Studienplatzes nicht spätestens im fünften Monat nach dem Monat der
Schulausbildung eine Berufsausbildung begonnen werden kann, sich das
Kind aber laufend darum bemüht.
Nun ist es so, dass der Studiengang Biotechnologie an allen mir
bekannten Unis nur zum Wintersemester anfängt, sprich, es mir nicht
möglich war das Studium früher zu beginnen. Habe ich jetzt Anrecht
auf Kindergeld für diesen Zeitraum?
Meine zweite Frage ist weniger umfangreich: Ich habe in dem Zeitraum
Mai-September durch einen Vollzeitjob rund 6500 Euro verdient. So
weit ich weiß liegt die GRenze für Kindergeld bei ca. 7600 Euro.
a) Da ich sowieso kein Kindergeld erhalten habe, wird dieses Geld
nicht in diese Kalkulation miteinbezogen, richtig? Es zählt nur die
Summe, die innerhalb der Kindergeldmonate erwirtschaftet wurde oder?
b) Angenommen ich würde für den Zeitraum April-September das
Kindergeld zurückbezahlt bekommen. Da ich rund 5 Monate gearbeitet
habe, wird die Grenze von rund 7600 Euro auf diese 5 Monate
runtergerechnet oder? Wäre ich trotzdem noch berechtigt Kindergeld zu
erhalten?
Vielen Dank