Zivi, Studienreise und das Arbeitsamt

Hallo,
nach dem Abi bin ich nun dabei meinen Zivi zu absolvieren. Anschließend möchte ich gerne für rund drei Monate ins Ausland (einmonatiger Sprachkurs + zwei Monate arbeiten gehen). Da mich diese Reise wohl um die 4000€ kosten wird komme ich jetzt ins Grübeln.

Man soll sich ja wenn möglich drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsamt melden.

Um dann event. Leistungen beziehen zu können darf nur ein bestimmter Betrag auf dem Konto sein, wie hoch ist der?

Mal angenommen ich bin nach dem Zivi berechtigt Hartz 4 zu bekommen, gibt es Förderungsmöglichkeiten seitens des Staates für solche Reisen bzw. kann ich während dieser Zeit noch Geld vom Staat bekommen?

Ich weiß jetzt nicht ob das für die Diskussion relevant ist, aber ich möchte 2007 mit meinem Studium beginnen. Wird das beim Amt irgendwie angerechnet? (vielleicht als studienvorbereitende Bildungsreise?)

Wäre nett wenn ihr mir dabei weiterhelfen könntet.

3 Monate EU unter Fortzahlung von Alg ist möglich!
Auch hallo,

wenn Du Alg I erhälst gibt es das so genannte E 303:

Es ermöglicht arbeitslosen Staatsangehörigen eines EU-Landes einen dreimonatigen Aufenthalt in einem anderen EU-Land unter Fortzahlung von Alg.

Es besteht jedoch eine vierwöchige Wartefrist vor Antragstellung beim Deutschen AA („Antrag auf Mitnahme-Bescheinigung nach Vordruck E 303).
Die Voraussetzung für Dich ist gut, denn: auch bei schlechten Arbeitsmarktchancen ist E 303 möglich.

Dein Kontostand ist bei Alg I erst einmal uninteressant, erst bei Alg II wird man Dein Vermögen intensiver unter die Lupe nehmen :smile:

gruss
Heike

hi, danke für die antwort.

was ist wenn ich außerhalb der eu bin? gilt die zahlung des alg dann auch?

nein, nur EU o.w.t.
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