Frau M. möchte ALG II beantragen, hat aber z.Zt. „viel“ erspartes auf dem Konto, weil sie nächsten Monat ein Dach bezahlen muß.
Das Geld wurde über Jahre für das Dach gespart, kann man trotzdem mit ALG II rechnen oder ist es dann zwecklos?
Das Dach muß gemacht werden, weil es undicht ist.
Das Haus wurde gekauft, weil der Abtrag niedriger war als Miete in einer Wohnung, das wissen die beim Amt schon und haben gesagt, das es öfters so ist.
Hallo Meilo, also wahrscheinlich ist damit zu rechnen, dass kein AlG II Anspruch zustande kommt, da das Geld als Vermögen anzusehen ist. Es kommt jedoch darauf an um welche Summen es sich handelt. Außerdem sind noch andere Vorraussetzungen zu prüfen
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Die Frau muss bis nächsten Monat warten bis das Geld weg ist.
Solange Sie dieses Geld in bar zur Verfügung hat gibt es
keinerlei ALG II!
Da muss man ein wenig vorsichtig sein; bei Verminderung von Vermögen mit dem Ziel, Alg II zu erhalten, kann sowohl eine Sanktion (= Minderung des Leistungsanspruches) eintreten als auch ein Ersatzanspruch der Behörde (=Rückzahlung der erhaltenen Leistungen) bestehen.
in Berlin verfahren wir folgendermaßen, Sie muss nachweisen (Gutachten oder begehung Prüfdienst), dass das Dach undicht ist und komplett gemacht werden muss, einschließlich Kostenvoranschlag über die anfallenden Kosten der Dachdeckung. Dann kann Sie ggfs. AlG II bekommen, Sie muss allerdings die Rechnung für das neue Dach nachweisen.
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