Anspruch auf Kindergeld?

Moin,
Angenommen Person A hätte Zivildienst vom September 04 bis Juni 05 absolviert.

Nehmen wir weiter an, Person A (nehmen wir an er/sie war 22 Jahre alt)absolvierte ein 1 Jahrespraktikum (mit monatlicher Vergütung von 260 Euro brutto/Monat)und einer mündlichen Zusage nach Ende des Praktikums eine Ausbildung (Beginn 1. August 06) in diesem Betrieb zu beginnen.

Während des Praktikums entschließt sich die Person A jedoch für einen anderen Ausbildungsplatz.(Weil Ausbildungsplatz für Wunschberuf gefunden) Beginn 1. August 06.

Hätte diese Person A für diese Praktiumszeit Anspruch auf Zahlung von Kindergeld?

Gruß
sidebrody

verstehe, dass keinem Menschen dazu was einfällt:wink:
Laut Einkommensteuergesetz §32 (war das glaube ich) müsste es Person A meiner Meinung nach zustehen, oder?

verstehe, dass keinem Menschen dazu was einfällt:wink:
Laut Einkommensteuergesetz §32 (war das glaube ich) müsste es
Person A meiner Meinung nach zustehen, oder?

naja, eigentlich ist das Bundeskindergeldgesetz dafür relevant. genauer §2

die von dir beschriebene Person hat das 21. LEbensjahr vollendet und würde nur Kindergeld erhalten wenn:

  • in Ausbildung (fällt weg)
  • freiwilliges soz/ökol Jahr (fällt weg)
  • Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (max 4 Mon)
  • noch keine Berufsausbildung mangels freier Plätze begonnen/fortsetzen konnte

so.
die Frage ist jetzt: hat die Person einen Antrag auf Zahlung gestellt? und wenn ja, wurde der negativ beschieden?

ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die netten Damen und Herren dort den Standpunkt vertreten: Praktikum ist keine Ausbildung. somit kein Kindergeld zu zahlen, da Überbrückungszeitraum mehr als 4 Monate beträgt.

aber die Person könnte ja darlegen, dass das Praktikum durchaus eine Form der Ausbildung ist.

hmmm… sag mal was dazu

Moin,
Angenommen Person A hätte Zivildienst vom September 04 bis
Juni 05 absolviert.

Nehmen wir weiter an, Person A (nehmen wir an er/sie war 22
Jahre alt)absolvierte ein 1 Jahrespraktikum (mit monatlicher
Vergütung von 260 Euro brutto/Monat)und einer mündlichen
Zusage nach Ende des Praktikums eine Ausbildung (Beginn 1.
August 06) in diesem Betrieb zu beginnen.

Wenn man darlegen kann, dass das Praktikum zur damals geplanten Ausbildung gehört oder gar dafür Pflicht ist, sollte es keine Probleme geben.

Die Zeit zwischen ZD und Praktikum ist sehr lang. Wurde dafür KG beantragt, z. B. wegen Arbeitslosigkeit, oder weil das Praktikum nicht früher begonnen werden konnte?

Kindergeld kann man aber nicht sehr lange rückwirkend beantragen.

monatliche Vergütung von 260 Euro brutto/Monat

Damit kommt man nicht über die Einkommensgrenze beim KG.

Gruß JoKu

die von dir beschriebene Person hat das 21. LEbensjahr
vollendet und würde nur Kindergeld erhalten wenn:

  • Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (max 4 Mon)
  • noch keine Berufsausbildung mangels freier Plätze
    begonnen/fortsetzen konnte
    so.
    die Frage ist jetzt: hat die Person einen Antrag auf Zahlung
    gestellt? und wenn ja, wurde der negativ beschieden?

Also- Antrag auf Zahlung des Kindergeldes wurde zu dieser Praktikumszeit vorab nicht gestellt.

ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die netten Damen und
Herren dort den Standpunkt vertreten: Praktikum ist keine
Ausbildung. somit kein Kindergeld zu zahlen, da
Überbrückungszeitraum mehr als 4 Monate beträgt.

sorry, dass mit den 4 Monaten Überbrückungszeit verstehe ich irgendwie nicht. Direkt NACH dem Praktikum wurde eine Ausbildung angefangen. Das Praktikum wurde als „Mediengestalter“ absolviert. Der Ausbildungsberuf ist der des „Fachinformatikers“. Meiner Meinung nach, hat die Person A in der Praktikumszeit Arbeitsabläufe sowie praxisorientierte Arbeitsmaßnahmen erlernt, die im Ausbildungsberuf perfekt integriert werden können/müssen… es hat also indirekt als Aufbau gedient.