folgender fall:
27jähriger hat studium (bafög gefördert) vor zwischenprüfung abgebrochen. war längere zeit arbeitslos, bekam algII. hat nun schulische ausbildung begonnen. bekommt kein algII, weil er „dem grunde nach“ bafögberechtigt wäre; bekommt kein bafög, weil er sich exmatrikulierte. bekommt vom vater kein unterhalt, weil 27. bekommt kein kindergeld, weil 27. welche möglichkeiten hat er?
paradoxie: würde er die ausbildung schmeißen und sich seiner arbeitslosigkeit hingeben, würde er algII erhalten.
danke für eure antworten,
marion
Huhu!
Der Fall ist ja dem sehr ähnlich, den ich genau eine Zeile tiefer geschildert habe… Wäre interessant zu wissen, ob der Herr Studienabbrecher überhaupt irgendeine abgeschlossene Ausbildung hat (eine Ausbildung müssten die Eltern ja finanziert haben). Ansonster gilt wohl, was ich als Antwort bekommen habe.
Gruß
Kata Rina
Hallo,
Es wird genauso sein wie bei mir: nix gibt´s.
Arbeiten nebenher bis zum umfallen, Ärger in der Schule weil man z.B. an einer Zusatzveranstaltung Samstags nicht teilnehmen kann weil man Dienst hat, entprechende Bewertungen im mündlichen (irgendwie müssen auch Lehrkräfte ihren Ärger loswerden) und irgendwann erwchöpft fertig sein, sich nen Job suchen und nach spätestens 2 Jahren fragen warum man sich das für so nen Sch… überhaupt gegeben hat.
Also ich war zwar nicht zwischendrin Arbeitslos, sondern hab die Studienfächer gewechselt und die Ausbildung nur angefangen weil ich dachte meinen Mann langfristig durchfüttern zu müssen (ja auch das noch nebenher) der in D nicht arbeiten konnte, aber egal. Das warum fragt eh keiner.
Malochen oder AlgII.
Man überlebt´s.
paradoxie: würde er die ausbildung schmeißen und sich seiner
arbeitslosigkeit hingeben, würde er algII erhalten.
Das haben die mir auf dem Sozialamt aber auch genauso gesagt: „Sie können die Ausbildung ja abbrechen, dann bekommen Sie Sozialhilfe und Wohngeld“ Argh!
Leider kein konstruktiver Beitrag - wär mir auch lieber gewesen…
Güße
Mopedhexle