Arbeitslosengeld bei Saisonarbeit

Hallo allerseits,

ich hätte einmal folgende Frage:

ein Angestellter im Gaststättengewerbe arbeitet grundsätzlich seit Jahren von Mai bis Dezember. Im Dezember wird er gekündigt und meldet sich Januar bis April Arbeitslos. Im Mai wird er wieder beschäftigt.

Die Frage ist, erhält er ab Januar 2007 Arbeitslosengeld? Wenn ja wie lange?
Ich habe Probleme mit § 128 (1) Nr. 1 SGB III, d.h. ich habe keine Ahnung was dieser aussagen soll.

Im folgenden mal kurz wie weit ich gekommen bin:
In der Rahmenfrist vom 2 Jahren Jan. 2005 bis Dez. 2006 (§ 124 SGB III) hat er ja 16 Monate gearbeitet (April 2005 bis Dez. 2005 und April 2006 bis Dez. 2006).

Damit hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld von 8 Monaten (§ 127 (2) SGB III).

Wird jetzt nach § 128 (1) Nr. 1 SGB III dieser Anspruch um die Monate gekürzt für die er in den letzten 2 Jahren bereits Arbeitslosengeld erhalten hat?
Das wären Jan. bis April 2005 und Jan bis April 2006 = 8 Monate, dann hätte er damit einen Anspruch von 0 Monaten.

Vielen Dank für alle Hinweise.

Grüße
Chris

P.S.: Ich möchte bitte hauptsächlich § 128 (1) Nr. 1 SGB III verstehen, also Nebenkriegsschauplätze bitte nicht ausführen.

Wird jetzt nach § 128 (1) Nr. 1 SGB III dieser Anspruch um die
Monate gekürzt für die er in den letzten 2 Jahren bereits
Arbeitslosengeld erhalten hat?
Das wären Jan. bis April 2005 und Jan bis April 2006 = 8
Monate, dann hätte er damit einen Anspruch von 0 Monaten.

Ja, so ist es!
der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist wie ein Gesamtkonto, von dem die Monate in denen Arbeitslosengeld gezahlt wurde, abgezogen wird.
Für weitere Zahlungen muß ein neuer Anspruch durch einen längeren Arbeitszeitraum erworben werden - was für Saisonarbeiter nicht möglich ist.
Ich habe erst kürzlich einen Bericht gelesen, daß diese Neuregelung bereits zu massiven Problemen wg. fehlender Saisonarbeitskräfte führt.
Wieder mal eine schlau durchdachte Sache der Arbeitsmarkt-„Reform“.

Gruß
Marion