Hallo,
folgende Situation:
Person A (Mutter über 40,alleinerziehend) und Person B (Tochter 19 Jahre alt) leben zu zweit in einem Haushalt. Da sie beide ALG II empfangen und B unter 25 ist bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft. Beide haben eine geringfügige Beschäftigung auf 400 Euro Basis.
Jetzt folgende Fragen:
Wenn Person B (Kind) eine Vollzeitstelle bekäme, könnte es dann bei der Mutter ausziehen? Wie wirkt sich dass auf die finanziellen Mittel aus, die Person A (Mutter) von der Arbeitsagentur bekommt? Hat sie letztendlich weniger als vorher? Wie sieht es mit Kindergeld aus, steht dem Kind das dann noch zu (denke aber eher nicht oder?)?
Was ist wenn die Wohnung für Person A zu groß ist (laut Arbeitsagentur) sie sich aber ein Umzug nicht leisten kann, da sie ja schon die Kosten des Umzugs für die Tochter tragen muss)?
Wie sieht das ganze aus, wenn das Kind keine Vollzeitstelle bekommt sondern zusätlich zum 400 Eurojob eine Teilzeitstelle annimmt.
Es wäre toll wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet.
mfg und vielen dank
mel
