ALGII,Bedarfsgemeinschaft,Auszug d.Kinds(unter25)?

Hallo,
folgende Situation:
Person A (Mutter über 40,alleinerziehend) und Person B (Tochter 19 Jahre alt) leben zu zweit in einem Haushalt. Da sie beide ALG II empfangen und B unter 25 ist bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft. Beide haben eine geringfügige Beschäftigung auf 400 Euro Basis.
Jetzt folgende Fragen:
Wenn Person B (Kind) eine Vollzeitstelle bekäme, könnte es dann bei der Mutter ausziehen? Wie wirkt sich dass auf die finanziellen Mittel aus, die Person A (Mutter) von der Arbeitsagentur bekommt? Hat sie letztendlich weniger als vorher? Wie sieht es mit Kindergeld aus, steht dem Kind das dann noch zu (denke aber eher nicht oder?)?
Was ist wenn die Wohnung für Person A zu groß ist (laut Arbeitsagentur) sie sich aber ein Umzug nicht leisten kann, da sie ja schon die Kosten des Umzugs für die Tochter tragen muss)?
Wie sieht das ganze aus, wenn das Kind keine Vollzeitstelle bekommt sondern zusätlich zum 400 Eurojob eine Teilzeitstelle annimmt.

Es wäre toll wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet.
mfg und vielen dank
mel

Hallo

Hallo,
folgende Situation:
Person A (Mutter über 40,alleinerziehend) und Person B
(Tochter 19 Jahre alt) leben zu zweit in einem Haushalt. Da
sie beide ALG II empfangen und B unter 25 ist bilden sie eine
Bedarfsgemeinschaft. Beide haben eine geringfügige
Beschäftigung auf 400 Euro Basis.
Jetzt folgende Fragen:
Wenn Person B (Kind) eine Vollzeitstelle bekäme, könnte es
dann bei der Mutter ausziehen?

Wenn Kind von keinem Amt mehr abhängig ist und selber ausreichend Einkommen hat, kann es tun und lassen was es will, auch einfach ausziehen

Wie wirkt sich dass auf die

finanziellen Mittel aus, die Person A (Mutter) von der
Arbeitsagentur bekommt?

Sie bekommt ihren normalen Satz als Single Haushalt weiter

Hat sie letztendlich weniger als

vorher?

Muss man beim Amt nachfragen

Wie sieht es mit Kindergeld aus, steht dem Kind das

dann noch zu (denke aber eher nicht oder?)?

Da gibts hier Experten für

Was ist wenn die Wohnung für Person A zu groß ist (laut
Arbeitsagentur) sie sich aber ein Umzug nicht leisten kann, da
sie ja schon die Kosten des Umzugs für die Tochter tragen
muss)?

Kind kann Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt beantragen, wenn es in der selben Region ist, AA fragen ob es irgendwelche Zuschüsse gibt, Fahrtkosten etc.

Bei zu grosser Wohnung der Mutter und Umzugsandrohung muss AA Umzug bezahlen oder eben erhöhte Kosten weiterbezahlen. In vielen Regionen ist es mittlerweile so, dass es nix passendes (von den Kosten) mehr für HartzIV Leute gibt

Wie sieht das ganze aus, wenn das Kind keine Vollzeitstelle
bekommt sondern zusätlich zum 400 Eurojob eine Teilzeitstelle
annimmt.

Da hat der Mikesch nix Ahnung :wink:

Es wäre toll wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet.
mfg und vielen dank
mel

LG
Mikesch

Hallo

Wie wirkt sich dass auf die

finanziellen Mittel aus, die Person A (Mutter) von der
Arbeitsagentur bekommt?

Sie bekommt ihren normalen Satz als Single Haushalt weiter

Hat sie letztendlich weniger als

vorher?

Muss man beim Amt nachfragen

Meiner Meinung nach ja, da sie ja nicht mehr alleinerziehend ist. Allerdings frage ich mich, ob eine Mutter einer erwachsenen Tochter überhaupt noch als erziehend gilt.

Viele Grüße
Th.