ALG II-Antrag abgelehnt wg. zuviel Vermögen

Hallo zusammen,

hier ist meine Situation:
Ich lebe mit meinem Freund (27) und meiner kleinen Tochter (4Monate) in einer 85qm Wohnung. Mein Freund studiert noch und mein Arbeitsvertrag ist am 5.10.06 ausgelaufen. Wir sind nicht verheiratet, also gelten wir als Bedarfsgemeinschaft. Wir hatten den Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt und abgegeben und haben jetzt eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung, wir hätten zuviel Vermögen. Sowohl ich als auch mein Freund besitzen einen Bausparvertrag. Meiner haben wir jetzt aufgelöst um die Wohnungseinrichtung zu kaufen. Aber im Antrag war das Vermögen sozusagen noch vorhanden. Ich habe noch 7.000 € festangelegt, aber an dieses Geld komm ich auf keinen Fall heran, habe mich auch schon bei der Bank erkundigt. Ich kann es weder abheben, noch überschreiben oder sonst etwas.

Ich muss mich seit 6.10.06 freiwillig versichern, was mich mtl. 127,- € kostet, bekomme aber mtl. nur das Erziehungsgeld und Kindergeld. Mehr bekommen wir nicht. Mein Freund bekommt auch kein BaföG.

Von was sollen wir denn leben? Die Miete von 350,- € muss ja schließlich auch bezahlt werden.

Kann mir dazu irgendjemand Tipps geben, was ich tun kann, damit wir doch noch Unterstützung bekommen?

Gruß
Manu S.

Hallo

Hallo zusammen,

hier ist meine Situation:
Ich lebe mit meinem Freund (27) und meiner kleinen Tochter
(4Monate) in einer 85qm Wohnung. Mein Freund studiert noch und
mein Arbeitsvertrag ist am 5.10.06 ausgelaufen. Wir sind nicht
verheiratet, also gelten wir als Bedarfsgemeinschaft. Wir
hatten den Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt und abgegeben und
haben jetzt eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung, wir
hätten zuviel Vermögen. Sowohl ich als auch mein Freund
besitzen einen Bausparvertrag. Meiner haben wir jetzt
aufgelöst um die Wohnungseinrichtung zu kaufen.

Lebensalter mal 150€s pro Jahr = Vermögen was geschont wird. Alles andere ist zu verbraten bevor es was vom Amt gibt.

Aber im Antrag

war das Vermögen sozusagen noch vorhanden. Ich habe noch 7.000
€ festangelegt, aber an dieses Geld komm ich auf keinen Fall
heran, habe mich auch schon bei der Bank erkundigt. Ich kann
es weder abheben, noch überschreiben oder sonst etwas.

Dies dem Amt mitteilen. Bei Auflösung diverser Verträge dürfen nicht mehr als 10% Verlust entstehen, wenn doch, ist es nicht zumutbar und bleibt deshalb aussen vor.
Ansonsten hilft wohl nur klagen. Die Wohnung ist ausserdem 10m3 zu gross für 3 Nasen :wink:, könnte aber wohl aufgrund der günstigen Miete durchgehen. Sind da die Nebenkosten mit drin? Ansonsten wird es da das nächste Problem geben…

Ich muss mich seit 6.10.06 freiwillig versichern, was mich
mtl. 127,- € kostet, bekomme aber mtl. nur das Erziehungsgeld
und Kindergeld. Mehr bekommen wir nicht. Mein Freund bekommt
auch kein BaföG.

Von was sollen wir denn leben? Die Miete von 350,- € muss ja
schließlich auch bezahlt werden.

Kann mir dazu irgendjemand Tipps geben, was ich tun kann,
damit wir doch noch Unterstützung bekommen?

Gruß
Manu S.

LG
Mikesch

Okay danke schonmal für deine Hilfe.

Ja die 350,- € sind inkl. Nebenkosten. Die Wohnung gehört meiner Mutter und die hat sie uns vermietet, daher die geringe Miete.

In dem Ablehnungsbescheid stand, dass 9.450 € Vermögen berücksichtigt werden würden. Das hätten wir ohne die 7.000 €. Ich werde in meinem Widerspruch das mit den 7.000 € ansprechen.

Gruß
Manu S.

Moin,

Mein Freund bekommt
auch kein BaföG.

Wieso nicht? Von was lebt denn dein Freund?

Gruß
Marion

Hallo

In dem Ablehnungsbescheid stand, dass 9.450 € Vermögen
berücksichtigt werden würden.

Was heißt, „berücksichtigt werden?“ Dass ihr 9450 € von eurem Vermögen erstmal ausgeben müsst, oder dass ihr 9450 € behalten dürft?

Wenn letzteres der Fall sein sollte, wie kommen die auf diese Summe?
Es sind ja offensichtlich neuerdings pro Erwachsenen/Lebensjahr 150,-, die ihr behalten könnt. Nach deiner Visitenkarte wirst oder bist du 26, dein Freund ist 27. Das wären dann also zusammen 7950,- .

Dann gibt es noch das geschützte Vermögen für notwendige Anschaffungen, das sind 750,- € pro Person, für euch also 2250,-.

Ich werde in meinem Widerspruch das mit den 7.000 €
ansprechen.

Ich würde einfach vorsichtshalber direkt nochmal einen neuen Antrag stellen, denn jetzt hast du das Geld ja nicht mehr. Allerdings müsstest du schon mal Argumente zurechtlegen, weil dir wahrscheinlich vorgeworfen wird, du hättest das Geld nur ausgegeben, um die Vorraussetzungen für den ALG-II-Bezug zu bekommen. Ich wüsste nicht, dass es verboten ist, sich Möbel anzuschaffen, wenn man weiß, dass man danach kein Geld mehr hat, ganz sicher wäre ich mir da aber nicht.

Etwas Grundsätzliches: Soviel ich weiß, sind sehr viele Bescheide der Argen fehlerhaft. Widersprüche scheinen in letzter Zeit erstmal grundsätzlich abgelehnt zu werden. Man muss also wahrscheinlich klagen. Das tun auch sehr viele mit Erfolg. Bei einer Klage vor dem Sozialgericht braucht man keinen Rechtsanwalt zu nehmen und hat keine Gerichtskosten, man geht also kein finanzielles Risiko ein.

Viele Grüße
Th.

Hallo

Lebensalter mal 150€s pro Jahr = Vermögen was geschont
wird.

Seit wann sind es denn nur noch 150 €? Ich dachte, es wären 200,-. Wann wurde das denn geändert?

Viele Grüße
Th.

owt

Hallo

In dem Ablehnungsbescheid stand, dass 9.450 € Vermögen
berücksichtigt werden würden.

Was heißt, „berücksichtigt werden?“ Dass ihr 9450 € von eurem
Vermögen erstmal ausgeben müsst, oder dass ihr 9450 € behalten
dürft?

Es steht genau so im Bescheid:
Das zu berücksichtigende Vermögen übersteigt die Grundfreibeträge von 9.450,00 Euro. Wie das genau zu verstehen ist, ob wir 9.450 zuviel haben oder wir 9.450 haben dürfen, weiß ich auch nicht direkt.

Wenn letzteres der Fall sein sollte, wie kommen die auf diese
Summe?
Es sind ja offensichtlich neuerdings pro
Erwachsenen/Lebensjahr 150,-, die ihr behalten könnt. Nach
deiner Visitenkarte wirst oder bist du 26, dein Freund ist 27.
Das wären dann also zusammen 7950,- .

Dann gibt es noch das geschützte Vermögen für notwendige
Anschaffungen, das sind 750,- € pro Person, für euch also
2250,-.

Ich werde in meinem Widerspruch das mit den 7.000 €
ansprechen.

Ich würde einfach vorsichtshalber direkt nochmal einen neuen
Antrag stellen, denn jetzt hast du das Geld ja nicht mehr.
Allerdings müsstest du schon mal Argumente zurechtlegen, weil
dir wahrscheinlich vorgeworfen wird, du hättest das Geld nur
ausgegeben, um die Vorraussetzungen für den ALG-II-Bezug zu
bekommen. Ich wüsste nicht, dass es verboten ist, sich Möbel
anzuschaffen, wenn man weiß, dass man danach kein Geld mehr
hat, ganz sicher wäre ich mir da aber nicht.

Etwas Grundsätzliches: Soviel ich weiß, sind sehr viele
Bescheide der Argen fehlerhaft. Widersprüche scheinen in
letzter Zeit erstmal grundsätzlich abgelehnt zu werden. Man
muss also wahrscheinlich klagen. Das tun auch sehr viele mit
Erfolg. Bei einer Klage vor dem Sozialgericht braucht man
keinen Rechtsanwalt zu nehmen und hat keine Gerichtskosten,
man geht also kein finanzielles Risiko ein.

Ich weiß, ich hab bis zur Geburt selbst auf dem Amtsgericht gearbeitet und meine beste Freundin arbeitet in Stuttgart auf dem Sozialgericht. Von daher hab ich da gute Kontakte.

Danke für deine Antwort.

Viele Grüße
Manu S.