Kindergeld zurückzahlen?

X hatte vom 1.1. bis zum 30.9. Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind. Das Kind befand sich im Studium. In diesem Zeitraum hatte das Kind einen 400 Euro Job.
Seit dem 1.10. besteht für das Kind eine Festanstellung mit festen Einkünften. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Beschäftigung gemeldet und die Kindergeldzahlung eingestellt.
Muß X nun 9x400 Euro plus den Nettoverdienst für 3 Monate rechnen, dann besteht die Möglichkeit, dass die 7.680 Euro überschritten werden. Wird tatsächlich so gerechnet und besteht die Gefahr, dass Kindergeld der ersten 9 Monate zurückgezahlt werden muß?

Wird tatsächlich so gerechnet und
besteht die Gefahr, dass Kindergeld der ersten 9 Monate
zurückgezahlt werden muß?

Hallo,

nein, in diesem Fall ist nicht mit einer Rückzahlung des KG zu rechnen. Das Einkommen wird nur in den Monaten berücksichtigt, in denen auch Anspruch auf KG bestand.

Somit wird nur das in der Zeit vom 01.01. - 30.09. erzielte Einkommen berücksichtigt! Das Einkommen ab 01.10. ist der Familienkasse auch nicht zu melden!

Viele Grüße
Florian

Vielen Dank für die Antworten!

Somit wird nur das in der Zeit vom 01.01. - 30.09. erzielte
Einkommen berücksichtigt! Das Einkommen ab 01.10. ist der
Familienkasse auch nicht zu melden!

Das verunsichert mich. In dem Vordruck, mit dem man im Öffentlichen Dienst die Erklärung zu den Einkünften des Kindes abgibt, wird ausdrücklich der Bruttoarbeitslohn abgefragt (Jahreseinnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit). Bisher war ich der Meinung, dass damit der Gesamtjahreszeitraum gemeint ist. Nach Ihrer Antwort ist das nicht so!?

Das verunsichert mich. In dem Vordruck, mit dem man im
Öffentlichen Dienst die Erklärung zu den Einkünften des Kindes
abgibt, wird ausdrücklich der Bruttoarbeitslohn abgefragt
(Jahreseinnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit). Bisher war
ich der Meinung, dass damit der Gesamtjahreszeitraum gemeint
ist. Nach Ihrer Antwort ist das nicht so!?

Also, grundsätzlich werden beim Kindergeld die Einkünfte des Kindes berücksichtigt. In den Monaten, in denen kein Anspruch auf Kindergeld bestand, kann jedoch auch kein Einkommen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund ist das in diesen Monate erzielte EK unrelevant.

Im Prinzip können Sie den Fragebogen ausfüllen, wie sie wollen. Sie können natürlich auch die von Oktober bis Dezember erzielten Einkünfte angegeben. Die Kindergeldkasse darf diese jedoch nicht berücksichtigen. Es hat aber auch keine Auswirkungen, wenn Sie die Einkünfte nicht angeben (ich habe das bei mir und bei meinen Geschwistern immer so praktiziert und es gab nie Beschwerden).

Nachzulesen in:

§ 2 Abs. 2 Sätze 6 - 8 Bundeskindergeldgesetz.

Viele Grüße
Florian

Das verunsichert mich.

Schon merkwürdig.

Da sind zwei genau die gleichen Antworten und es wird keinem geglaubt :frowning:((

Notfalls hilft auch ein Blick ins Gesetz, § 32 Abs. 4 Satz 8 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html

Das verunsichert mich.

Schon merkwürdig.

Da sind zwei genau die gleichen Antworten und es wird keinem
geglaubt :frowning:((

Natürlich habe ich den Antworten geglaubt. Wenn man aber vorher etwas anderes gehört hat, dann sei ein wenig spontane Verunsicherung schon gestattet :wink:.
Also: Verunsicherung beendet, auch die Quellen gelesen, nun sicher!
Danke

Gruß
hansfranz