Kein Arbeitslosengeld wg. Urlaubsabgeltung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet zum 30.09.2006, der Arbeitnehmer hat seinen Arbeitgeber vorher mehrfach auf seinen Urlaubsanspruch aufmerksam gemacht. Der Arbeitgeber hat den Urlaub bis zum Ende der Beschäftigung nicht gewährt. Nun bekommst der Arbeitnehmer beim Arbeitsamt für 11 Tage kein Arbeitslosengeld. Grund: „Sie haben von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber noch bis 11.10.06 Urlaubsabgeltung erhalten bzw. zu beanspruchen“. Unterm Strich bleibt aber von der Urlaubabgeltung nicht viel übrig. Der Arbeitnehmer hat dies nicht zu verschulden, er wollte Urlaub hat aber keinen bekommen. Lohnt sich hier ein Widerspruch? Welche Argumentation ist hilfreich?

Hallo,

Lohnt sich hier ein Widerspruch?

Nö, da dürfte ein Widerspruch nichts bringen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html

MsfG