Hallo, ich war 5 Jahre angestellt und habe dann selbst gekündigt. Seit dieser Zeit (über ein Jahr) bin ich freiberuflich tätig, war also nie arbeitslos gemeldet.
Die Sache mit meiner freiberuflichen Tätigkeit hat sich wohl demnächst erledigt, sodaß ich keine Einkünfte mehr habe.
Kann ich mich dann arbeitslos melden d.h. wird dann berücksichtigt dass ich bis vor einem Jahr in einem sozialversicherungspflichtigen Job tätig war?, gibt es irgendwelche Sperrzeiten, da ich damals selbst gekündigt habe?, nach welchen Einkünften wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Gruß
Hallo
Dein erworbener Anspruch erlischt erst nach 3 Jahren. Wegen einer Sperrzeit kann ich dir nix zu sagen
LG
Mikesch
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Du hättest dich nach deiner Kündigung Arbeitslos melden müssen. Wenn du jetzt hingehst mußt du dich nachträglich arbeitslos melden. Das kommt zu Schwierigkeiten. Gruß
Du hättest dich nach deiner Kündigung Arbeitslos melden
müssen. Wenn du jetzt hingehst mußt du dich nachträglich
arbeitslos melden. Das kommt zu Schwierigkeiten. Gruß
wieso Schwierigkeiten?, ich war nach meiner Kündigung ja nicht arbeitslos, zwar nicht angestellt aber doch freiberuflich tätig. Hätte ich mich parallel dazu arbeitslos gemeldet, hätte ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen…was ich nicht tat.
Was für Probleme kann es geben?
Gruß