Anrechenbares Einkommen bei Hartz-IV?

Hallo liebe Foris :smile:)

nehmen wir mal an ;-D, irgendjemand hätte eine Freundin, die ein Problem hat *ggg*. Könnte ja rein hypotetisch ;-D mal vorkommen *kicher*.

Nehmen wir mal weiter an, das Problem von Frau X bestünde darin, schon lange Zeit Hartz-IV-Empfängerin (bzw. davor Sozialhilfe) zu sein und neben einer halbwüchsigen Tochter auch noch eine chronisch-kranke Katze (Diabetes) zu versorgen zu haben, was aber finanziell mit den geringen Mitteln von Hartz-IV langfristig kaum zu schaffen ist. Wenn nun diese natürlich rein hypothetische ;-D Frau X die Katze aber keinesfalls aus finanziellen Gründen abgeben will, würde sich doch die Frage stellen, wie sie für die Kosten aufkommen kann, ohne dass ihr eventuelle zusätzliche „Einkünfte“ wieder von der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden.

  1. Wären Erlöse aus privaten Verkäufen von nicht-mehr-benötigten Dingen aus ihrem Haushalt als Einkommen im Sinne des $ 11 SGB II zu werten und somit auf die Hartz-IV-Leistung anrechenbar, oder könnte Frau X diese zusätzlich zum „Regelsatz“ in voller Höhe behalten?

  2. Angenommen, es fänden sich irgendwelche Tierfreunde, die ZWECKGEBUNDEN (einmalig oder auch in Form von „Patenschaft“, in der regelmäßig ein bestimmter Monatsbetrag überwiesen wird) für die (tierärztliche und pflegerische) Versorgung des kranken Tieres spenden würden - wäre dies unschädlich oder müsste Frau X das als Einkommen bei der ARGE melden? Gemäß § 11 Abs. 3 SGB II sind (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html) sind zweckgebundene Einnahmen nicht als Einkommen anzurechnen. Würde das in unserem natürlich rein hypotetischen Fall ;-D auch auf Spenden für ein Tier (das ja bei uns in D leider immer noch als Sache gewertet wird :frowning:(((() zutreffen?

Vielen Dank schon im voraus für eure rein hypotetischen ;-D Anschauungen zu solch rein hypotetischen ;-D Fragestellungen :smile:)))
Und liebe Grüße
Nena

Hallo liebe Foris :smile:)

nehmen wir mal an ;-D, irgendjemand hätte eine Freundin, die
ein Problem hat *ggg*. Könnte ja rein hypotetisch ;-D mal
vorkommen *kicher*.

Klar ist immer alles rein hypotetisch gesehen… Wobei je hypothetischer alles gesehen wird, desto auffälliger wird’s…

Nehmen wir mal weiter an, das Problem von Frau X bestünde
darin, schon lange Zeit Hartz-IV-Empfängerin (bzw. davor
Sozialhilfe) zu sein und neben einer halbwüchsigen Tochter
auch noch eine chronisch-kranke Katze (Diabetes) zu versorgen
zu haben, was aber finanziell mit den geringen Mitteln von
Hartz-IV langfristig kaum zu schaffen ist.

Warum sucht diese Frau X sich keinen Job, wenn die Tochter schon halbwüchsig ist? Die an Diabetes erkrankte Katze braucht sicher keine 24 Std. Betreuung…

Wenn nun diese
natürlich rein hypothetische ;-D Frau X die Katze aber
keinesfalls aus finanziellen Gründen abgeben will, würde sich
doch die Frage stellen, wie sie für die Kosten aufkommen kann,
ohne dass ihr eventuelle zusätzliche „Einkünfte“ wieder von
der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden.

Ich habe auch zwei Katzen, aber ich habe mir diese erst angeschafft, als ich wusste, dass ich egal was kommt eine medizinische Behandlung meiner Tiere IMMER bezahlen kann, ohne mir den Kopf zerbrechen zu müssen wie!

  1. Wären Erlöse aus privaten Verkäufen von
    nicht-mehr-benötigten Dingen aus ihrem Haushalt als Einkommen
    im Sinne des $ 11 SGB II zu werten und somit auf die
    Hartz-IV-Leistung anrechenbar, oder könnte Frau X diese
    zusätzlich zum „Regelsatz“ in voller Höhe behalten?

Hat Frau X trotz Hartz IV solch wertvolle Gegenstände rumstehen???

  1. Angenommen, es fänden sich irgendwelche Tierfreunde, die
    ZWECKGEBUNDEN (einmalig oder auch in Form von „Patenschaft“,
    in der regelmäßig ein bestimmter Monatsbetrag überwiesen wird)
    für die (tierärztliche und pflegerische) Versorgung des
    kranken Tieres spenden würden - wäre dies unschädlich oder
    müsste Frau X das als Einkommen bei der ARGE melden? Gemäß §
    11 Abs. 3 SGB II sind
    (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html) sind
    zweckgebundene Einnahmen nicht als Einkommen anzurechnen.
    Würde das in unserem natürlich rein hypotetischen Fall ;-D
    auch auf Spenden für ein Tier (das ja bei uns in D leider
    immer noch als Sache gewertet wird :frowning:(((() zutreffen?

Ohne unverschämt werden zu wollen, aber das geht mal gar nicht! Vielleicht sollte Frau X das arme Tier in andere Hände abgeben, so man sich immer drum kümmern kann und nicht noch eine Patenschaft eingehen muss. Tierpatenschaften sind eine tolle und wirklich lobenswerte Sache, aber wenn dann für Tierheime, die heimatlose und ausgesetzte Tiere versorgen, und NICHT für Privatmenschen, die sich ein Tier anschaffen, obwohl sie es sich nicht leisten können!
Meine Freundin war auch mal Hartz IV Empfängerin und hat zwei kleine Kinder und einen Ehemann. Als jobmäßig noch alles gut lief, hatten sie sich einen Hund angeschafft, mit Hartz IV mussten sie das Tier weggeben, obwohl sie es über alles liebten, einfach weil kein geld da war! Und Frau X. will eine Tierpatenschaft… alles klar! Da gehen mit mir echt die Pferde durch!

Vielen Dank schon im voraus für eure rein hypotetischen ;-D
Anschauungen zu solch rein hypotetischen ;-D Fragestellungen

))))

So das war auch alles total hypothetisch beantwortet, zwar nicht unbedingt auf der rechtlichen Schiene, aber auf der zwischenmenschlichen…

Grüße Nicole

Hallo liebe Nena,

deine wiederholten Kicher-Smileys machen den Versuch einen fiktiven Fall aufzubauen tatsächlich lächerlich.

Das Rechtsberatungsgesetz hat aber so gar nix komisches. Es wird hier auch nicht zitiert und es wird nicht aufgefordert sich daran zu halten, weil das so lustig ist. Deswegen würde ich an deiner Stelle meine Haltung noch einmal überdenken, obwohl du mit dem Versuch einen neutralen Fall zu formulieren schon Meilen vor den Ignoranten liegst.

Was den Fall betrifft, den du schilderst: Auch ich bin Tierliebhaberin und kann von dieser Warte aus sehr gut nachempfinden, das man den geliebten Mitbewohner nicht abgeben will.

Und es scheint ja auch die Bereitschaft zu bestehen zu arbeiten oder alternative Wege zu suchen, um das Tier - und seine Krankheit - zu finanzieren.

Allerdings bin ich der Meinung, das eine solche Konstellation in den Regelungen zu Hartz IV nicht berücksichtigt wurden und/oder werden und ein evtl. Nebenverdienst gleich welcher Art zur Anrechnung auf die Leistungen des Staates führen werden.

Sehr wahrscheinlich geht die ARGE davon aus, das man von dort aus das Minimum finanziert, damit die Menschen nicht komplett ins soziale Abseits gleiten. Ob dies vollständig gelingt, wollen wir an dieser Stelle besser nicht untersuchen. Tierhaltung etc. rangiert hier glaube ich noch hinter dem Besitz von Fernseher und Radio.

Wie man persönlich dazu steht, bleibt dahingestellt. Es ist auch nur eine Vermutung von mir, aber ich denke das ich damit richtig liege.

Gruß
Nita

hab ich echt lange überlegt ob man auf so einen Schwachsinn überhaupt antworten soll. Ganz hypothetisch würde ich die Katze von ihrem Leiden erlösen und gut wäre es. Das kostet einmalig so 30mäuse oder so in dem Dreh…

Soviel hypothetischer Schwachsinn ist mir hier lange nicht mehr untergekommem :frowning: viel lieber sollte man paar Gedanken dran verschwenden, wie man arbeiten gehen kann. Mal ganz hypothetisch oder ist da schon die Zumutbarkeitsgrenze überschritten???

LG
Kater Mikesch

Richtig! Du sprichst genau das aus, was ich nicht so deutlich mitteilen wollte. Wenn die medizinische Versorgung des Tieres aus finanziellen Gründen nicht gewährleistet werden kann, so sollte man sich trotz aller oder gerade wegen der Liebe für eine bessere Möglichkeit im Sinne des Tieres entscheiden. Oder eben vielleicht arbeiten gehen bzw. es zumindest versuchen!

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