Hallo liebe Foris
)
nehmen wir mal an ;-D, irgendjemand hätte eine Freundin, die ein Problem hat *ggg*. Könnte ja rein hypotetisch ;-D mal vorkommen *kicher*.
Nehmen wir mal weiter an, das Problem von Frau X bestünde darin, schon lange Zeit Hartz-IV-Empfängerin (bzw. davor Sozialhilfe) zu sein und neben einer halbwüchsigen Tochter auch noch eine chronisch-kranke Katze (Diabetes) zu versorgen zu haben, was aber finanziell mit den geringen Mitteln von Hartz-IV langfristig kaum zu schaffen ist. Wenn nun diese natürlich rein hypothetische ;-D Frau X die Katze aber keinesfalls aus finanziellen Gründen abgeben will, würde sich doch die Frage stellen, wie sie für die Kosten aufkommen kann, ohne dass ihr eventuelle zusätzliche „Einkünfte“ wieder von der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden.
-
Wären Erlöse aus privaten Verkäufen von nicht-mehr-benötigten Dingen aus ihrem Haushalt als Einkommen im Sinne des $ 11 SGB II zu werten und somit auf die Hartz-IV-Leistung anrechenbar, oder könnte Frau X diese zusätzlich zum „Regelsatz“ in voller Höhe behalten?
-
Angenommen, es fänden sich irgendwelche Tierfreunde, die ZWECKGEBUNDEN (einmalig oder auch in Form von „Patenschaft“, in der regelmäßig ein bestimmter Monatsbetrag überwiesen wird) für die (tierärztliche und pflegerische) Versorgung des kranken Tieres spenden würden - wäre dies unschädlich oder müsste Frau X das als Einkommen bei der ARGE melden? Gemäß § 11 Abs. 3 SGB II sind (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html) sind zweckgebundene Einnahmen nicht als Einkommen anzurechnen. Würde das in unserem natürlich rein hypotetischen Fall ;-D auch auf Spenden für ein Tier (das ja bei uns in D leider immer noch als Sache gewertet wird
(((() zutreffen?
Vielen Dank schon im voraus für eure rein hypotetischen ;-D Anschauungen zu solch rein hypotetischen ;-D Fragestellungen
)))
Und liebe Grüße
Nena