jemand hat noch 2 Monate Anspruch auf Alg I. Da der Menn ein geregeltes Einkommen hat, weiss derjenige, dass er keinen Anspruch auf Alg II hat. Kann man diese Einstufung als „Hartz IV - Empfäger“ von vornherein ablehnen und die Formulare erst gar nicht ausfüllen oder muss man dies? Es sind ja doch einige persönliche Dinge, die man angeben müsste. Und wenn von vornherein klar ist, dass man nix bekommt!?
Ob jemand ALG II beantragt, bleibt jedem selbst überlassen. Und wenn man keinen Grund hat dies zu beantragen, muss man das auch nicht tun!
So weit ist jedenfalls mein Wissenstand.
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