ALG 1 und dann Hartz4

Hallo

Komplizierte Situation bei mir, aber ich versuche es ziemlich genau zu „erzählen bzw. schreiben“

Ich war lange krank, habe mein Krankengeld ausgeschöpft, bekomme jetzt ALG 1 „noch“ bis zum 27.1.07

Aufgrund von der langen arbeitsunfähig (Altenpflege) wurde der Antrag auf Umschulung gestellt, d.h. er ist von der BfA genehmigt, aber erstmal nur der Vorbereitungslehrgang (Genehmigung auf die Umschulung kommt im Laufe des Vorbereitungslehrgangs, verwende den Kürzel V-Lehrgang weiter dazu). Zusage meiner Rehaberaterin.

Da es mir die letzte Zeit nicht gut ging, habe ich auf anraten meines Docs ein Antrag auf stationäre Reha gestellt, Erhaltung/ Verbesserung meines Zustands, damit ich in der Lage bin den V-Lehrgang zu machen…nun habe ich verdammt viele Fragezeichen, ob es so eine gute war, den Antrag auf stationäre Rehazu stellen kann ich den Antrag auch Widerrufen? Aufgrund vom Begin meines V-Lehrgangs? Nicht das die Klinik auf die Idee kommt, das ganze wieder von neu aufzu rollen und behaupten, ich kann in der Altenpflege arbeiten kann…ohh sch*** was ist dann?? Wie kann ich das verhindern, daß das nicht passiert?!? Müssen die BfA das machen, was sie genehmigt hat?!

Nun Thema ALG 1, wie bereits erwähnt, es läuft am 27.1. aus und Beginn des V-Lehrgangs 29.1. das ist ja echt doof, dann muss ich mir extra wg. den 2Tagen ein Streß wg. Harzt2 antun…

Wie läuft das ab? Habe ich Anspruch? Wie wird das berechnet?? Wann muss ich den Antrag stellen? Ist es sinnvoll jetzt zum A-Amt zu gehen??
Wie läuft so ein Antrag ab? Ab wann ist es eine Eheähnliche Gemeinschaft? Was muss ich alles angeben??

Oh je, ich wünschte mir bleibt das alles erspart…*schnief

Alle Fragen kann ich dir nicht beantworten, aber im groben kann ich dir ein paar Kleinigkeiten sagen:

Wie läuft das ab? Habe ich Anspruch? Wie wird das berechnet??
Wann muss ich den Antrag stellen? Ist es sinnvoll jetzt zum
A-Amt zu gehen??
Wie läuft so ein Antrag ab? Ab wann ist es eine Eheähnliche
Gemeinschaft? Was muss ich alles angeben??

Das ALG II orientiert sich an dem Bedarf. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. (345,- € für eine alleinstehende Person + die angemessene Miete. Ausschlaggebend ist, ob man erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Wichtig ist auch, ob man alleine lebt oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird das Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Die gleichen Kriterien gelten für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen sind alle Einnahmen, die man während des Bewilligungszeitraumes erzielt. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist es sobald man eine Wohn und Wirtschaftsgemeinschaft führt, d.h. eine Wohnung ohne eindeutig getrennte Schlafzimmer hat, also Wohnräume gemeinsam nutzt und auch den Lebensunterhalt gemeinsam bestreitet, also zusammen einkauft etc.

Die Anträge sind sehr „ausführlich“, man muss sich praktisch zumindest was die Lebensverhältnisse betrifft komplett nackig machen! Ich glaube, es gibt nichts was man nicht angeben muss.

Die Anträge sind sehr „ausführlich“, man muss sich praktisch
zumindest was die Lebensverhältnisse betrifft komplett nackig
machen! Ich glaube, es gibt nichts was man nicht angeben muss.

Hi,

hast du schonmal einen AlG2 Antrag ausgefüllt oder ist das nur Hörensagen?
Als ich damasl meinen Antrag gestellt habe war der in 10 Minuten fertig ausgefüllt.

Gruß
Sticky

Hi,

hast du schonmal einen AlG2 Antrag ausgefüllt oder ist das nur
Hörensagen?
Als ich damasl meinen Antrag gestellt habe war der in 10
Minuten fertig ausgefüllt.

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,
8 Seiten in 10 Minuten? Hast Du Dich schon für das Guiness-Buch angemeldet? Und die Unterlagen hattest Du vermutlich in 5 Minuten fertig und vollständig zur Hand.
Grüße
Almut

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Hallo Sticky,
8 Seiten in 10 Minuten? Hast Du Dich schon für das
Guiness-Buch angemeldet? Und die Unterlagen hattest Du
vermutlich in 5 Minuten fertig und vollständig zur Hand.
Grüße
Almut

Scheint mir auch so… Ich selbst habe den Antrag glücklicherweise nie selbst ausfüllen müssen, war aber schon anderen Leute hierbei behilflich und es ist eine wahnsinnig aufwendige Sache, vor allem bis man die Unterlagen zusammen hat!

Hallo Almut

also, wenn schon Rekordbuch dann ich:smile: Bei mir war dat in 5 Minuten fertig und Unterlagen in 2, denn ausser Kontoauszüge brauchte ich damals nix weiter

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

8 Seiten in 10 Minuten? Hast Du Dich schon für das
Guiness-Buch angemeldet? Und die Unterlagen hattest Du
vermutlich in 5 Minuten fertig und vollständig zur Hand.
Grüße

Hallo Almut,

Klar, Waren doch etliche Sachen einfach nur durchzustreichen (haben Sie einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit? etc)
Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate kamen auch mit Hilfe von Online-Banking sehr schnell aus dem Drucker.
Für die Mietbescheinigung brauchte ich dem VM nur ne Mail zu schicken, abends kam er vorbei und hat sie ausgefüllt.

Gruß
Sticky