Arbeitslosengeld nach Berufsausbildung

Meine Tochter hat in den letzten 3 Jahren eine Ausbildung zur Physiotherapeutin erfolgreich durchgeführt. Sie meldet sich jetzt arbeitslos.

Meine Frage:

Hat meine Tochter jetzt nach der Ausbildung einen Anspruch auf ALG I oder auf ALG II . Sie hat bis jetzt ausschließlich die Schule besucht und danach die Ausbildung gemacht.

Hallo,

war die Ausbildung betrieblich (dual) oder nur schulisch?

Falls sie betrieblich war, hat der Arbeitgeber von ihrem Bruttoazubigehalt Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezwagt. Sie würde dann Anspruch auf ALG 1 haben.

Gruß

Phoebe

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Hallo,

diese Ausbildung ist schulisch und war somit nicht versicherungspflichtig. Folglich hat die Tochter keinen Anspruch auf Alg (I) erworben. Ob sie Anspruch auf Alg II hat kann mit den verfügbaren Daten nicht beantwortet werden. guck http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
oder
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Gruß
Otto

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