Nachzahlung - Hartz IV weg?

Hallo!

Person A u B (beide Hartz-IV-Empfänger) haben herausgefunden, dass ihnen eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich zusteht u diese auch shcon aufm Weg ist. Was ist nun, wenn diese Nachzahlung bei den beiden eintrifft? Wird ihnen nun das ihnen zustehende monatliche Hartz-IV-Geld gestrichen oder kann es nicht gestrichen werden, da es sich ja bei der Nachzahlung um Geld handelt, was den beiden so oder so zusteht?

Gruss

Mutschy

Hallo!

Wird ihnen nun das ihnen
zustehende monatliche Hartz-IV-Geld gestrichen oder kann es
nicht gestrichen werden, da es sich ja bei der Nachzahlung um
Geld handelt, was den beiden so oder so zusteht?

Das kommt auch darauf an, um was für eine Nachzahlung es sich konkret handelt. Es gibt Einnahmen die angerechnet werden und andere, die nicht angerechnet werden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

MfG

Hallo!

Das kommt auch darauf an, um was für eine Nachzahlung es sich
konkret handelt. Es gibt Einnahmen die angerechnet werden und
andere, die nicht angerechnet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Da steig ich leider nich ganz durch. Konkret geht es um eine Fehlberechnung der Hartz-IV-Stelle, infolge derer Pärchen AB monatlich ca 200 € zu wenig ausgezahlt wurde. Und das läppert sich halt im Laufe der Zeit. B hatte nie gesagt/geschrieben, dass ihre Mutter mit im Haushalt lebt, aber die Hartz-IV-Stelle hat sich einfach die Rentenbescheide von Bs Mutter schicken lassen u die Bedarfsgemeinschaft auf 4 Personen (mit 3 Einkommen) berechnet, nicht auf 3 (mit 2 Einkommen). Vermuteter Grund ist die Tatsache, dass B erst bei ihrer Mutter gewohnt hat u dann mit A zusammengezogen ist.

MfG

Gruss

Mutschy

Hallo,

Wenn das Nachzahlungen vom Amt sind, werden die nicht wieder abgezogen. Die stehen der Person A ja zu. Person A bekommt ja auch aktuell mehr.

Gruss Jutta