Person A u B (beide Hartz-IV-Empfänger) haben herausgefunden, dass ihnen eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich zusteht u diese auch shcon aufm Weg ist. Was ist nun, wenn diese Nachzahlung bei den beiden eintrifft? Wird ihnen nun das ihnen zustehende monatliche Hartz-IV-Geld gestrichen oder kann es nicht gestrichen werden, da es sich ja bei der Nachzahlung um Geld handelt, was den beiden so oder so zusteht?
Wird ihnen nun das ihnen
zustehende monatliche Hartz-IV-Geld gestrichen oder kann es
nicht gestrichen werden, da es sich ja bei der Nachzahlung um
Geld handelt, was den beiden so oder so zusteht?
Das kommt auch darauf an, um was für eine Nachzahlung es sich konkret handelt. Es gibt Einnahmen die angerechnet werden und andere, die nicht angerechnet werden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Das kommt auch darauf an, um was für eine Nachzahlung es sich
konkret handelt. Es gibt Einnahmen die angerechnet werden und
andere, die nicht angerechnet werden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Da steig ich leider nich ganz durch. Konkret geht es um eine Fehlberechnung der Hartz-IV-Stelle, infolge derer Pärchen AB monatlich ca 200 € zu wenig ausgezahlt wurde. Und das läppert sich halt im Laufe der Zeit. B hatte nie gesagt/geschrieben, dass ihre Mutter mit im Haushalt lebt, aber die Hartz-IV-Stelle hat sich einfach die Rentenbescheide von Bs Mutter schicken lassen u die Bedarfsgemeinschaft auf 4 Personen (mit 3 Einkommen) berechnet, nicht auf 3 (mit 2 Einkommen). Vermuteter Grund ist die Tatsache, dass B erst bei ihrer Mutter gewohnt hat u dann mit A zusammengezogen ist.