Umzug auf ARGE aufforderung!Wer entscheidet was?

Ich wurde vor 4 Monaten von der ARGE aufgefordert umzuziehen weil die Miete €60,- zu hoch ist.Mittlerweile habe ich ne Gas nachzahlung bekommen,jetzt ist die miete € 110,- teurer als sie sein darf.Habe auch eine Wohnung gefunden für meine 10 jährige Tochter und mich.Die sogar noch 10,-€ unter der Höchstgrenze liegt.Aber nicht in leverkusen wo ich wohne sondern in Siegburg.Innerhalb Leverkusens würde ich den Umzug bezahlt kriegen da er auf Aufforderung der ARGE passiert,finde hier aber keine Wohnung bis Dez. also was kann ich machen?In Leverkusen müßte ich die € 110,- überm Mietsatz ab 1.12 selber zahlen plus 60,-€ Strom-das schaffe ich nicht mit Kind 170,-von Arbeitslosengeld2 wie soll das gehen.Also weiß jemand nen Tip wie ich am besten aus der Nummer rauskomme?WEIl gekündigt hab ich schon wegen 3 Monate Kündigungsfrist nur den neuen Mietvertrag muß ich zum 15.11 unterschreiben.Alles etwas kompliziert werde auch von leverkusen nach Siegburg und Retour geschickt weil kein Sachbarbeiter keinem was schriftlich bestätigen will sozusagen keiner weiß wer den Umzug erlauben muß jeder sagt der andere.Für die neue Miete ist Siegburg zuständig das weiß ich jetzt.Aber Leverkusen wollte den Umzug sagt der Siegburger Sachbearbeiter also muß LEV es erlauben. Also wer muß erlauben das ich den Vertrag unterschreibe und wer bewillig mir den Umzugswagen und die vertraglich festgelegte Renovierung der alten Wohnung?Und stimmt es das ich trotz ARGE aufforderung nur innerhalb Leverkusens umziehen darf?Ohje…hoffe jemand macht sich die Mühe meine 100000Zeilen zulesen und kann mir antworten.

Hallo

Leider weiß ich auch nicht, was welche ARGE hier bezahlen muss, aber das hier:

Alles etwas
kompliziert werde auch von leverkusen nach Siegburg und Retour
geschickt weil kein Sachbarbeiter keinem was schriftlich
bestätigen will sozusagen keiner weiß wer den Umzug erlauben
muß jeder sagt der andere.

macht den Eindruck, als wüssten deine Sachbearbeiter es auch nicht und wollten sich auch nicht schlau machen darüber. Das ist aber ihr Job.

Ich würde

  1. den Sachverhalt so übersichtlich wie möglich aufschreiben, nach Möglichkeit mit konkreten Daten (wann du bei welcher ARGE warst, und wenn du die Namen der Sachbearbeiter noch weißt)
  2. Wichtig: Am Ende des Textes eine Übernahme der Umzugskosten beantragen! (Text: Ich beantrage hiermit die Umzugskosten für den Umzug von Lev. nach Siegburg. o.ä. und bitte ggf. um sofortige Weiterleitung zum zuständigen Amt)
  3. und als Schlusssatz so etwas ähnliches schreiben: Da es sehr eilt und der Fall schon seit dem … bekannt ist, erwarte ich eine unverzügliche verbindliche Antwort bis zum … (maximal 7 Tage später). Wenn bis dahin keine Antwort erfolgt, sehe ich mich leider gezwungen, Klage wegen Untätgikeit und auf Schadenersatz einzureichen.

Das schreibst du in 4-facher Ausfertigung, zweimal mit der Adresse Leverkusen und zweimal mit der Adresse Siegburg. Jeweils bei einer der Ausfertigungen schreibst du groß und deutlich das Wort „KOPIE“ drauf.

Deine Kundennummer und das Datum nicht vergessen anzugeben.

Die Ausfertigung nach Siegburg schickst du per Einschreiben nach Siegburg, und den Beleg dafür heftest du an deine Kopie.

Mit der Ausfertigung für Leverkusen gehst du nochmal zur ARGE Leverkusen und lässt dir auf der Kopie bestätigen, dass sie das bekommen haben, mit vollem Namen des Sachbearbeiters und Datum. Da müsste also stehen: Original erhalten am … , dann kommt die Unterschrift und darunter der volle Name des Sachbearbeiters in Blockschrift.

Wenn der das nicht unterschreiben will, gehst du zum Vorgesetzten. Wenn der auch nicht zu sprechen ist, zu dessen Vorgesetzten.

Wenn die das alle nicht unterschreiben wollen, kann auch die Empfangskraft den Erhalt bestätigen, wäre aber nicht so gut, weil es ja bekanntlich eine Woche dauert, bis die Sachbearbeiter dann die Post bekommen.

Am besten wäre es, es käme noch jemand als eventueller Zeuge mit, falls die sich auf gar nichts einlassen wollen.

(Da sind sicher einige Sachen dabei, die nicht notwendig sind, aber doppelt genäht hält besser. Ich glaube, so müsstest du zu einer Antwort kommen.)

Ohje…hoffe jemand macht sich die Mühe meine
100000Zeilen zulesen und kann mir antworten.

Mit ein paar sinnvollen Absätzen wäre es leichter zu lesen gewesen, aber war ok.

Viele Grüße
Simsy

PS: Ich würde auch die Übernahme der Fahrtkosten für deine Fahrt nach Siegburg beantragen.

Wenn bis dahin keine Antwort
erfolgt, sehe ich mich leider gezwungen, Klage wegen
Untätgikeit und auf Schadenersatz einzureichen.

Hallo,

so ein Passus ist ja wohl völlig daneben! Eine Untätigkeitsklage kann frühestens nach drei Monaten eingelegt werden und nicht bereits nach sieben Tagen. Außerdem braucht es hierfür einen Antrag oder irgendetwas „Beweisbares“, bei dem die Behörde untätig ist. Außerdem: 7 Tage sind doch etwas übertrieben. Man hat dort schließlich keine Privatbetreuung!

…und, wenn jemand gleich mit Schadensersatz droht und dazu noch an den falschen Sachbearbeiter gerät, dann dauert die ganze Sache nur noch länger.

Ein freundliches Schreiben mit einer Frist von 14 Tagen bringt viel mehr.

Viele Grüße
Florian

Also wer muß erlauben das ich den Vertrag unterschreibe

theoretisch müsste hierfür Siegburg verantwortlich sein, da du von dort ab dem Umzug die neuen ALG II Leistungen erhalten wirst.

und
wer bewillig mir den Umzugswagen und die vertraglich
festgelegte Renovierung der alten Wohnung?

Das müsste widerrum Sache der Leverkusener ARGE sein.

Und stimmt es das
ich trotz ARGE aufforderung nur innerhalb Leverkusens umziehen
darf? Das stimmt nicht. Das ganze richtet sich ja auch nach dem Wohnungsmarkt. Wenn es nicht möglich ist, in Leverkusen eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden, dann hast du ja keine andere Möglichkeit, als dich anderweitig umzuschauen. Problematisch wird es nur, wenn du von einem Bundesland in ein anderes ziehst, aber das ist ja hier nicht der Fall, oder??

Wichtig ist, dass du dir trotz aller Widerstände versuchst, dir was schriftliches geben zu lassen, das sollten die nämlich tun! Bevor du irgendwelche Schritte machst, muss 100 %ig geklärt sein, wer was übernimmt, sonst könnte es Ärger geben. Ebenfalls muss der Antrag bei der ARGE in Siegburg so früh wie möglich gestellt werden, denn die behandeln einen Antrag von einer anderen ARGE wie einen Neuantrag. Deshalb dauert das seine Zeit. Denn dummerweise haben die Arbeitsagenturen untereinander keinen Datenaustausch, was völlig schwachsinnig ist, aber das ist ein anderes Thema…

Grüßle Nicole

Hallo Florian

Es kann zwar sein, dass das nichts bringt, aber du scheinst die Fragestellung nicht richtig durchgelesen zu haben.

Ein freundliches Schreiben mit einer Frist von 14 Tagen bringt
viel mehr.

In spätestens ca. 18 Tagen muss die Fragestellerin den neuen Mietvertrag unterschreiben, ansonsten muss sie in ihrer Wohnung bleiben und zur Miete eine Summe zuzahlen, die sie nicht tragen kann.

Es eilt also schon ein wenig.
Und freundlich hat sie es schon lange genug versucht, denke ich.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Suzana,
also bei uns ist es so, dass dir die ARGE empfiehlt, umzuziehen,
wenn du dir die Miete nicht leisten kannst.
Die Beträge werden nicht nach dem Verbrauch berechnet sondern
man zahlt Pauschbeträge (in deinem Bescheid steht, wieviel einem
2-Personen-Haushalt zusteht, egal, wieviel wirklich gebraucht wird).
Wenn deine Wohnung teurer ist, ist das deine Privatsache.
Es wird kein Umzug oder sonstwas bezahlt. Wenn eben deine private
„Luxuswohnung“ teurer ist, dann musst du das eben aus dem Geld,
das für dich persönlich bestimmt ist, bezahlen.
Wende dich umgehend an den Sozialarbeiter eurer Verwaltungsbehörde.
Schilder ihm deine Lage. Er kann dir möglicherweise helfen.
Ich weiss, dass H4 mit Kind praktisch kaum möglich ist.
Die Leute bei der ARGE wissen das auch. Sie können sich hinter
ihren Paragraphen verschanzen. Sie haben sie aber nicht gemacht.
Isso, leider.
Alles Gute
LG
D

Hallo Decemm

Wenn deine Wohnung teurer ist, ist das deine Privatsache.
Es wird kein Umzug oder sonstwas bezahlt.

Ich kenne definitiv eine Hartz-4-Empfängerin, dem ein Umzug von einer ARGE bezahlt wird, allerdings zieht die wohl aus gesundheitlichen Gründen um.

Hier: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/… kann man unter „Umzugskosten“ ein wenig genauer nachlesen.

Ich zitiere mal daraus: „Wohnungsbeschaffungskosten (auch Mietkaution und Umzugskosten) können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Eine solche Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Es ist also eine Soll-Vorschrift. Ich verstehe das so, dass die ARGEN das sollen, aber nicht unbedingt müssen. Hm.

Viele Grüße Simsy

PS: Susanne, liest du die Beiträge hier eigentlich? Gib doch mal eine kurze Rückmeldung!

PS: Susanne, liest du die Beiträge hier eigentlich? Gib doch
mal eine kurze Rückmeldung!

Hallo Simsy Mone…klar lese ich die Antworten…kenne mich hier nur noch nicht so gut aus und dachte alle Antworten kommen bei mir per mail an aber…habe gerade gesehen das ich hier auch noch Antworten hatte.DAnke Danke danke für eure Mühe…habe jetzt am 2.NOv einen Termin bei derARGE in Leverkusen und soll das Wohnungsangebot aus Siegburg/Hennef mitbringen der Sachbearbeiter sagte mir die Aufforderungen umzuziehen werden per Pc automatisch versand sobald die Miete oder die QM Zahl nicht im Rahmen ist das wäre aber keine klare Aufforderung zum Umzug und für die Kostenübernahme sehe es in soweit schlecht aus weil ich keinen Grund habe nach SIegburg zu ziehen der einzige Grund wäre ein Arbeitsvertrag.Ohje was mach ich jetzt bloß habe meine Wohnung ja schon gekündigt weil ich mir keine doppelt Miete leisten kann wegen der Kündigungsfrist und habe echt null Cent für nen Umzug.Kann mir einer sagen was ich jetzt da am Donnerstag sagen soll bei der ARGE?Weil solangsam will der neue Vermieter wissen ob ich die WOhnung nehme und die Grundschule meine Tochter muß wissen ob sie jetzt bleibt oder nicht.Hilfe!!! An wenn wende ich mich wenn der echt dabei bleibt das er die Kosten nicht übernimmt und wie lange muß ich auf ne Antwort warten?Und ich bin ja alleine mit meiner kleinen ohne Führerschein was beantrage ich da konkret?Ich habe ihm jetzt gesagt Umzugskosten beantrage ich aber er will Donnerstag genau wissen was.Nur einen 7.5t?Oder geht auch ne SPedition?Weil kaNN den LKW ja nicht fahren und meine Familie und Freunde wohnen leider in Nürnberg…etwas zu weit um mal eben zu helfen.Ach ja und weiß jemand ob ich das Geld selbst bekomme oder ob ich der LKW FIRMA(falls ich den bezahlen kann :smile: ) sage das die ARGE das auf REchnung überweist-weil LKW mieten ohne KReditkarte geht das überhaupt?Ich meine nein.Ohje ohje wieder mal 1000 Fragen aber leider hab ich ja nur euch um mir zu helfen und die Tips sind ja echt nicht ohne Danke nochmal

falsch

Eine Untätigkeitsklage kann frühestens nach drei Monaten eingelegt
werden und nicht bereits nach sieben Tagen.

falls Eile geboten ist (wie evtl. in diesem Fall) müssen keine drei Monate abgesessen werden

ED

Hallo

der Sachbearbeiter sagte mir die Aufforderungen
umzuziehen werden per Pc automatisch versand sobald die Miete
oder die QM Zahl nicht im Rahmen ist das wäre aber keine klare
Aufforderung zum Umzug

Der Sachbearbeiter meint also, die Aufforderung umzuziehen sei keine Aufforderung zum Umzug, nur deshalb, weil sie automatisch per PC versandt wird?

Dann wäre es also auch keine Beleidigung, wenn der Hartz-4-Empfänger jedesmal, wenn er solche Äußerungen hört, automatisch per PC Briefe an die Sachbearbeiter versenden lässt, auf denen: „Sie Flasche“ steht, oder was?

Wenn das so stimmt, wie du hier schreibst (davon gehe ich aus), dann will der Mann dir wohl einen Bären aufbinden. Was in dem Schreiben steht, das gilt, auch wenn es der PC höchstpersönlich verfasst hat.

Stand denn wenigstens irgendwo in dem Schreiben, dass du erst die ARGE fragen musst, bevor du eine neue Wohnung nimmst oder die alte kündigst?

und für die Kostenübernahme sehe es in
soweit schlecht aus weil ich keinen Grund habe nach SIegburg
zu ziehen der einzige Grund wäre ein Arbeitsvertrag.

Die können es aber bewilligen; ich kenne jedenfalls eine, der wurde ein Umzug bewilligt, die hat keinen Arbeitsvertrag.
Und einen Grund umzuziehen, hast du ja wohl. Du und dein Kind, ihr seid ja von Obdachlosigkeit bedroht.

Ohje was
mach ich jetzt bloß habe meine Wohnung ja schon gekündigt weil
ich mir keine doppelt Miete leisten kann wegen der
Kündigungsfrist und habe echt null Cent für nen Umzug.

Du solltest dich dringend von wirklich kompetenten Leuten beraten lassen. Bei Rechtsanwälten (mit Rechtskostenbeihilfe) rate ich zur Vorsicht. Die kriegen oft nicht sehr viel Geld dafür, und da reicht es bei denen oft nur für einen Brief, und wenn in der Sache noch mehr zu tun ist, dann lässt die Motivation oft ganz arg nach. Es gibt aber vielleicht auch ausnahmen.

Hier kann ich dir einen Link geben zu der Tacheles-Seite. Da kannst du dir vielleicht eine Beratungsstelle raussuchen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default…

Ich würde allerdings die Beratung dort in Wuppertal bevorzugen. Wenn du nicht hinfahren kannst, dann telefonisch am Donnerstag.

Tacheles e.V.
Luisenstr. 100
42103 Wuppertal
Phon: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
Email: [email protected]

Offene Beratung: Di. + Do. 09:00 - 14:00 Uhr

Telefonische Beratung: Do. 14:00 - 17:00 Uhr unter der Tel: 0202-318441

Ich habe ihm jetzt gesagt Umzugskosten beantrage
ich aber er will Donnerstag genau wissen was.

Da müsstest du dir wohl von einem preiswerten Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag machen lassen, vielleicht geht das ja sogar per Mail. Du musst nicht selbst LKW fahren, du musst auch nicht selbst die Möbel schleppen.

Am besten, du fragst auch mal im Tacheles-Forum. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Du kannst ja deine Fragestellung einfach kopieren und auch dort reinstellen. (Mach aber ein paar Absätze, das kann man besser lesen.) Vielleicht kennt da auch jemand ein gutes Umzugsunternehmen in Leverkusen.

Aber das wichtigste ist erstmal eine qualifizierte Beratung.

Viele Grüße
Simsy