Kindergeld für Grenzgänger (Frankreich)

Hallo,
wir sind vor ca. 4 Wochen nach Frankreich gezogen. Da ich weiterhin in Deutschland arbeite und meine Kinder (12+13) dort auch zur Schule gehen, habe ich der zuständigen Kindergeldkasse meine neue Adresse gemeldet und gedacht, damit wäre alles in Ordnung. Nun bekomme ich aber ein nettes Schreiben, daß noch nicht entschieden werden kann, ob ich weiterhin das Kindergeld bekomme. Ich muss eine Steuerbescheinigung zuschicken und auch mitteilen, was bzw. wo mein Mann arbeitet. Wer kann mir da weiterhelfen? Bin ich zu blauäugig, wenn ich der Meinung bin, als Deutsche im EU-Gebiet steht mir weiterhin das Kindergeld zu? Vorher wurden auch keine Nachfragen zu meinem Mann gestellt! Ist es jemandem ähnlich ergangen und wie seit Ihr verblieben?
Gruss, Claudia

Hallo Claudia,

Du mußt in Frankreich einen Antrag auf Kindergeld stellen, da du ja jetzt in Frankreich wohnst. Müßte sich dort „Allocations Familiales“ nennen, aber wo genau du da den Antrag stellen mußt, weiß ich nicht.

Gruß
Sticky

Hallo Claudia,

hier ist einiges zu dem Thema:

http://www.eures-t-oberrhein.com/eurest/de/infos_gg/…

(Unter „Familienleistungen“).

Dort sind die verschiedenen denkbaren Möglichkeiten (Einkommen der Familie ganz / teilweise aus D; Steuerpflicht in D oder F usw.) behandelt.

In dem beschriebenen Fall dürfte Kindergeldanspruch in D bestehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
vielen Dank für die Info!!! So, wie ich die Sache sehe, müsste D tatsächlich zahlen. Ich befürchte, daß ist mal wieder die berühmte Hinhaltetaktik, denn ausser das ich den Wohnsitz geändert habe, zahle ich schließlich meine Steuern immer noch in D!!!
Ich werde zur Vorsicht aber mal versuchen, die französische Adresse 'rauszubekommen, denn so wie’s aussieht, sollte ich meine Kids hier wenigstens anmelden.
Liebe Grüsse,
Claudia

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