Ich habe bis ende September dieses Jahr gearbeitet und bin nun bei der Arge gelandet da ich keinen Anspruch auf ALG1 habe. Jedenfalls hat mir mein Sachbearbeiter versucht zu verklickern das es seit dem 1.8. ein neues gesetz das den Ein-Euro-Job neu regelt. Nun beziehe ich zum ersten mal ALG2, soll bzw. muss aber sofort einen dieser Jobs antreten. Ich habe mich im Netz schon umgeschaut, finde aber nur sätze das besagen das diese Arbeitsgelegenheit für Langzeitarbeitslose vorgesehen ist. Bin ich nun verpflichtet einen 1-€-Job anzunehmen oder nicht?
Prinzipiel hätte ich ja nichts dagegen, nur ist es so: Ich bin gelehrnter Maler und Lackierer und dies soll ich nun in einen solchen Job weiter ausüben. Für mich bedeutet das, das ich mein Können und eine Fachliche Arbeit für wenig geld anbiete. Ich bin aber nicht wirklich nereit meine Facharbeit so billig zu verkaufen. Ich denke schonmal für eure hilfe.
ich nun verpflichtet einen 1-€-Job anzunehmen oder nicht?
ja! s. Seite 51 deines Merkblattes.
Ich bin aber nicht wirklich nereit meine Facharbeit so billig
zu verkaufen.
Ich würde es so sehen: du erhälst in dieser Zeit deine Qualifikation. Und im Lebenslauf macht es doch immer besser, wenn steht „gearbeitet als Maler“ anstatt als Straßenkehrer (nichts gegen diese ehrenwerte Tätigkeit) oder arbeitslos.
drum herum kommst Du wohl nicht, wenn Du AL2 beziehst. allerdings sollten diese Jobs im öffentlichen Interesse liegen. Ich würde mir sehr genau angucken zu was man Dich da verpflichtet und immer wieder prüfen, ob das Arbeiten sind, die einem Malerbetrieb die Aufträge vermasseln.
Für mich bedeutet das, das ich
mein Können und eine Fachliche Arbeit für wenig geld anbiete.
Ich bin aber nicht wirklich nereit meine Facharbeit so billig
zu verkaufen.
Außerdem darfst du dich in guter Gesellschaft fühlen: eine Bekannte von mir muss trotz Studium für einen Euro Unkraut auf dem Sportplatz jäten. So billig wollte sie ihre Arbeit eigentlich auch nicht verkaufen…
ich nun verpflichtet einen 1-€-Job anzunehmen oder nicht?
ja! s. Seite 51 deines Merkblattes.
Hallo
Sorry, aber typisch deutsche Haltung. Nur weil es im Merkblatt steht muß es auch rechtens sein? Was meinst Du wieviele Sachen in Verträgen stehen, sich die Leute halten, obwohl sie null und nichtig sind!
Wieso kann das Jobcenter mich zwingen einen 1 Euro Job anzunehmen, obwohl meine Nachbarn nicht herangezogen werden? Stichwort: Gleichstellungsprinzip.
Also mein Sachbearbeiter konnte mir keine Verordnung die dass verlangt vorlegen. Und seit dem belästigt er mich auch nicht mehr mit dem thema 1 Euro-Job.
Nicht unbedingt
Nicht bereit deine Facharbeit so billig anzubieten? Kann ich verstehen. 1 € Jobs sollen auch immer nur gemeinnützig sein und zusätzliche Tätigkeiten abdecken. Wenn es dabei schon um Facharbeit geht, schreit das schon danach, dass es sich um keine „Zusatzleistung“ handelt. Dann kannst du Widerspruch einlegen und mit deinem Sachbearbeiter reden.
Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten. …
Eine sehr gute und nützliche Seite, wo du eventuell auch nochmal im Forum fragen kannst.
Gruß
Anna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wieso kann das Jobcenter mich zwingen einen 1 Euro Job
anzunehmen, obwohl meine Nachbarn nicht herangezogen werden?
Stichwort: Gleichstellungsprinzip.
ist dir nicht bekannt, daß es im unrecht keine gleichstellung gibt?
sonst könnte ja auch jeder einbrecher sich darauf berufen, daß sein kumpel nicht erwischt worden ist.
und wenn ich immer 1€-job höre: kommt denn niemand auf die idee, daß er diesen 1 €/stunde noch zusätzlich zu dem ganzen geld für lebensunterhalt, miete und nebenkosten bekommt? allein dafür, daß er den ar*** hoch bekommt.