Hallo zusammen,
wie weit können die Leistungen nach ALG II maximal gekürzt werden? Gibt es dann noch Lebensmittelgutscheine oder dergleichen? Wie sieht es mit den Zuschüssen für die Unterkunft aus?
Viele Grüße
winter2
Hallo zusammen,
wie weit können die Leistungen nach ALG II maximal gekürzt werden? Gibt es dann noch Lebensmittelgutscheine oder dergleichen? Wie sieht es mit den Zuschüssen für die Unterkunft aus?
Viele Grüße
winter2
Auch Hallo,
wie weit können die Leistungen nach ALG II maximal gekürzt
werden? Gibt es dann noch Lebensmittelgutscheine oder
dergleichen? Wie sieht es mit den Zuschüssen für die
Unterkunft aus?
Findest du alles im schönsten Gesetzesdeutsch hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
MfG
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html zum nachschauen für die anderen erwähnten §§
Hallo,
ah ja. Da steht ausdrücklich drin, daß bei unter 25jährigen die Wohnkostenzuschüsse direkt an den Vermieter gezahlt werden sollen. Da oben bei den Sanktionen nur von der „Regelleistung“ die Rede ist, gehe ich mal im Umkehrschluß davon aus, daß der Wohnkostenzuschuss unberührt bleibt. Es wird also noch niemand in die Obdachlosigkeit getrieben und es gibt noch „Sachleistungen“.
Viele Grüße
Winter