Hallo,
AN ist britischer Staatsbürgerin, arbeitet im Angestellten-
verhältnis beim Staat Hessen (Lehrerin). Ihr Mann ist eben-
falls Brite, arbeitet bei einer privaten internationalen Fa. in
Deutschland. BEide haben 1. Wohnsitz derzeit in Deutschland,
zahlen hier Einkommenssteuer, sind hier kranken- und sozial-
versichert.
Bislang hat AN noch in England „child benefits“ bezogen,
aber nun gesagt gekriegt, sie solle sich um Kindergeld in
Deutschland bemühen.
Bezügestelle Hessen, Agentur für Arbeit im Landkreis, sowie
zuständige Familienkasse sind nach über einer Woche Anfragen
nicht in der Lage eindeutig zu sagen, wer jetzt wem (Mann oder
Frau) Kindergeld zahlt.
Weiß jemand einen Rat?
Gruß
Elke
Servus Elke,
gem. § 3 Abs. 2 BKGG „bestimmen die Berechtigten untereinander“, an wen das Kindergeld bezahlt werden soll, wenn beide den Anspruch haben (das ist hier bei unbeschränkter ESt-Pflicht beider Eltern der Fall).
EU-Ausländer werden behandelt wie Inländer: Zuständig im öffentlichen Dienst die jeweilige Besoldungsstelle, sonst die Familienkasse am örtlichen Arbeitsamt, wenn ich
http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/KG%202oed.pdf
richtig gelesen habe.
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
danke für den §. Sowie die sich anstellen, sollte
man meinen, es gab noch nie in D arbeitende Engländer.
Die Agentur für Arbeit verweist mich an die Familienkasse.
Dort gibt es aber nur einen bundesweiten Callcenter (so
scheint es jedenfalls), die meinten, die Familienkasse
Darmstadt (so eine Überraschung!) sei zuständig, kann
mir aber von dort weder Anschrift, Email noch Adresse
geben, eine Faxnr. konnte sie dann ausfindig machen.
Das kann’s doch nicht sein!
Gruß
Elke
Servus,
Irgendwie scheint die Agentur in Darmstadt weitgehend under cover zu arbeiten; eine „offizielle“ Adresse hat sie irgendwie nicht.
Aber die wahrscheinlich richtige Adresse, Elektropostadresse und Telefonnummer einer offenbar von der Zentrale unabhängigen Sub-Zentrale für die Familienkasse ist hier dabei:
http://www.darmstadt.de/imperia/md/content/pdf/fraue…
Nebenbei, ein wenig abschweifend:
Falls die Betroffenen im Angestelltenverhältnis arbeiten: Haben sie dran gedacht, beim Arbeitgeber den Lebensnachweis für das/die Kinder vorzulegen, um den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung wegzukriegen? Das dürfte auch so ein deutsches Unikum sein…
Schöne Grüße
MM
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Hi Martin,
danke für deine Mühe.
Lustig ist die email-Adresse, die lautet nämlich:
@arbeitsamt.de
DAS wurde also (noch?) nicht geändert.
Gruß
Elke
Hi Martin,
habe nun endlich jemand beim der Bezügekasse (so heißt
die Besoldungsstelle für Lehrer etc. in Hessen) gefunden,
der sich auskennt.
EU-Ausländer werden behandelt wie Inländer: Zuständig im
öffentlichen Dienst die jeweilige Besoldungsstelle, sonst die
Familienkasse am örtlichen Arbeitsamt,
Nein, nicht ganz.
Bei EU-Ausländern muss der Antrag auf Kindergeld in jedem
Fall bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden,
auch wenn er beim öffentlichen Dienst arbeitet.
Danke nochmal ohne deine Hilfe, ohne meine Hinweise ,dass
ich das und das schon gelesen hätte, hätte mich der Mann
kaum ernstgenommen (so war jedenfalls mein Eindruck -->
die Betroffene hätte das nie und nimmer geschafft, weil
ihr Deutsch dafür einfach nicht gut genug ist).
Gruß
Elke
Servus Elke,
zum Wochenende hierzu (angesichts der offenbar gefakten e-mail-Adresse!) ein literarischer Splitter, etwas weniger bekannt als die berühmten einschlägigen Passagen aus Kafkas Schloss, dem Hauptmann von Köpenick, Jim&Lukas beim Oberbonzen usw. - Aus Albert Ehrensteins „Tubutsch“:
…"als ich unlängst in die Gansterergasse gehen sollte, trat ich auskunftheischend an einen Wachmann erhan, obwohl mir die Lage des genannten Strassenzuges unbekannt war. Da nun machte ich eine wichtige Entdeckung, die mir geeignet erscheint, mehrere Weltgesetze zu erschüttern. Der Wachmann roch nach Rosenparfüm. Welch eine contradictio in adjectu! Im ersten Augenblick traute ich meiner Nase nicht. Zweifel an der Echtheit des Sicherheitsmannes stiegen in mir empor. Vielleicht hatte ein geriebener Verbrecher, um den Nachforschungen zu entrinnen, ein Usurpator sich in die Uniform eines Polizisten gehüllt. Erst die Auskunft überzeugte mich von seiner Echtheit. So delphisch war sie.
Jetzt galt es herauszubekommen, ob vielleicht alle Sicherheitsleute - etwa infolge einer neuen Verordnung - Wohlgerüche zu verbreiten hatten oder ob der Eine mit dieser Eigenschaft allein stand und damit sozusagen auf eigene Verantwortung handelte. Ohne Murren unterzog ich mich der weitläufigen Aufgabe. Eine Dissertation, oder noch besser, ein Essay: „Von den Wachleuten und ihren Gerüchen“ schwebte mir vor… Polizist um Polizist ward beschnuppert, aber kein zweiter Schandfleck seines Standes gefunden, immerhin aber festgestellt, dass kein einziger einen englisch gestutzten Schnurrbart besaß.
Eine Beobachtung, die sich an ähnlicher Bedeutung für die Wissenschaft nur mit einer anderen messen kann, die zu machen mir vor kurzem nach unsäglicher Mühe gelang. Nämlich dass kein einziges Säugetier grün gefärbt ist…"
Schöne Grüße
MM