Hallo,
bin nach einer Umschulungsmaßnahme arbeitslos geworden, habe mich schon während der letzten Monate der Umschulung und danach überall beworben. Jetzt wollte ich die Kosten abrechnen, dies wurde von der BA mit Hinweis auf den § 324 Abs.1 SGBIII, abgelehnt. Ich hätte den Antrag vorher stellen sollen.
Nach Lesen des Gesetzestextes habe ich das jetzt auch begriffen.
Nur bei meiner Arbeitslosmeldung hat mir keiner was davon gesagt, hatte da auch schon Bewerbungen laufen, konnte also vorher gar keine Leistungen zur Unterst. der Beratung u. Vermittlung beantragen.
Sind die Mitarbeiter der BA nicht bei Meldung informationspflichtig, woher soll das der Normalbürger wissen? Da sollte man doch mal Infos vorher bekommen.
Sieht jemand die Möglichkeit über den Widerspruch als Härtefall oder so was zu erreichen, dass ich die Leistungen doch noch bekomme ?
MfG Tilo
Hallo,
Ich weiß nicht welche Leistungen du beziehst (alg? alg II?), aber hast du von denen kein Merkblatt in die Hand gedrückt bekommen?
Bei alg bekommt man z.B. das Merblatt Nr.1 und unterschreibt sogar im Antrag, dass man sich dieses auch durchliest. In diesem steht u.a. „Ihre Agentur für Arbeit wird Ihre eigenen Bemühungen,
eine Arbeits- oder Berufsausbildungsstelle zu erhalten,
unterstützen. So kann es unter bestimmten Voraussetzungen
finanzielle Hilfen zur Förderung der Aufnahme einer
Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit leisten.
Wichtig ist dabei, dass Sie diese Hilfen vor der Arbeitsaufnahme,
dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis oder
der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bzw. bevor
die Kosten entstanden sind, beantragen.“
Ob das in dem Merkblatt bei alg II-Bezug auch so drinsteht …???.. aber ich vermute es zumindest.
Die Sachbearbeiter müssten bei all den Infos, die in diesen Merkblättern stehen, jedem Arbeitslosen erst mal einen mindestens halbstündigen Vortrag halten und, da das zeitlich wohl nicht drin ist bekommen die Leute die Merkblätter zum Lesen. Würd mich wundern, wenn du keins bekommen hast.
MfG
Ja ich habe das Merkblatt 1 bekommen. Bekomme ALG. Ich gebe auch zu, ich habe es nur überflogen und speziell diese Sache habe ich nicht verinnerlicht, meine Bestrebung war auch eher, schnell wieder Arbeit zu finden. Habe erst von Bekannten gehört, dass Bewerbungskosten erstattet werden. Sei es drum, meine Frage war eine Andere !
Dass die Mitarbeiter der BA nicht alles erklären können, ist schon klar. Trotz alledem hätte man schon bei Meldung der bevorstehenden Arbeitslosigkeit darauf hinweisen können. Die Zeit, mir erklären zu wollen, wie ich mein Profil ins Internet stelle und dass ich die Tageszeitungen lesen sollte, wäre ja auch gewesen. Also ein bisschen Beratung im Interesse des Arbeitssuchenden wäre ganz gut gewesen.
MfG
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Dass die Mitarbeiter der BA nicht alles erklären können, ist
schon klar. Trotz alledem hätte man schon bei Meldung der
bevorstehenden Arbeitslosigkeit darauf hinweisen können.
Hast du das Merkblatt nicht bei der Arbeitssuchendmeldung bekommen?
Man muss sich ja 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit melden. Da habe ich nichts weiter bekommen. Erst als ich die Geld- Leistung beantragt habe, 3 Wochen nach der Arbeitsl., da hat man mir dieses Merkblatt und andere Sachen gegeben. Da liefen schon die ersten Bewerbungen.
Wie gesagt, Merkblatt habe ich mir nicht genau durchgelesen, war mehr auf Arbeitssuche.
MfG Tilo
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Wie gesagt, Merkblatt habe ich mir nicht genau durchgelesen,
war mehr auf Arbeitssuche.
Ich seh da keine Möglichkeit. Weder im Nachhinein noch was zu bekommen, noch eine Möglichkeit der Beschwerde. Die sind ihrer Informationspflicht mit dem Merkblatt nachgekommen (wie gesagt, man unterschreibt bei Antragstellung, dass man das Ding liest). Wenn man das Merkblatt eben nur überfliegt und somit über seine Rechte und Pflichten nur unzureichend informiert ist, kann man das den Sachbearbeitern dort nicht vorwerfen.
sind ausserdem Kann-Leistungen
hallo,
ich sehe auch keine Lösung für dich, ausserdem ist die erstattung der bewerbungskosten keine pflichtleistung, sondern eine kann-leistung, die meist davon abhängt, on noch gelder zur verfügung stehen.
bei uns gibt es regelmäig seminare zum thema „rechte und pflichten“, da wird das auch mit den bewerbungskosten erklärt für alle die frisch arbeitslos geworden sind…
ich habe nur ungenannt, denn rechte hat man sonst eigentlich keine - bei mir heisst das seminar „informationen und hilfen“ 
gruss
paragraphenmaus