ALG II - Voraussetzungen

Hallo!
Ich habe mich gerade eine ganze Weile durch´s Archiv gewühlt und konnte meine Fragen aber leider nicht beantworten… Falls ich also etwas übersehen habe, tut es mir leid, denn sowas wird sicher öfter gefragt.

Also:
Muss vorauss. ab 01/07 Hartz IV beantragen. Ich weiß aber nicht, wie die Voraussetzungen sind…
Man soll ja nur eine begrenzt große Wohnung zur Verfügung haben dürfen und auch zu hohes Privatvermögen ist wohl unzulässig…

Kennt jemand die Bestimmungen bzw. was kann mich noch erwarten???
LG

Hallo!

Muss vorauss. ab 01/07 Hartz IV beantragen. Ich weiß aber
nicht, wie die Voraussetzungen sind…

Ob man welches bekommt hängt von Einkommen und Vermögen ab (nicht nur des Antragstellers). Geregelt ist das - grob - hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html und etwas detaillierter in den Durchführungsanweisungen der BA, die man zum Teil hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ findet (siehe linkes Menü).

Man soll ja nur eine begrenzt große Wohnung zur Verfügung
haben dürfen

Die Leistungsträger zahlen für eine „angemessene“ Wohnung. Das kommt auch drauf an wie viele Leute da eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Kennt jemand die Bestimmungen bzw. was kann mich noch
erwarten?

Man könnte einen ziemlich umfangreichen Vortrag dazu halten, aber als Suchender kann man auch einiges unter dem entsprechenden Stichwort im i-net per Suchmaschine finden.
Was dich erwartet, kann man nicht sagen, da keiner deine Verhältnisse kennt. Zumindest wirst du einen Antrag stellen müssen, wenn du meinst dass dir was zustehen könnte. Ohne Antrag läuft eh nichts. Es gibt auch alg II Rechner im i-net.

Die Seite der Arbeitsagentur ist leider für Informationsbeschaffung zu unübersichtlich (

Nachfrage!
Danke erst einmal für deine schnelle Antwort!

Hallo!

Muss vorauss. ab 01/07 Hartz IV beantragen. Ich weiß aber
nicht, wie die Voraussetzungen sind…

Ob man welches bekommt hängt von Einkommen und Vermögen ab
(nicht nur des Antragstellers). Geregelt ist das - grob - hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html und etwas
detaillierter in den Durchführungsanweisungen der BA, die man
zum Teil hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ findet
(siehe linkes Menü).

Das weiß ich ja - ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt…

Man soll ja nur eine begrenzt große Wohnung zur Verfügung
haben dürfen

Die Leistungsträger zahlen für eine „angemessene“ Wohnung. Das
kommt auch drauf an wie viele Leute da eine
Bedarfsgemeinschaft bilden.

Es gibt wohl eine Quadratmeter-Angabe pro Person - die würde mich interessieren (P.S. bin allein).

Kennt jemand die Bestimmungen bzw. was kann mich noch
erwarten?

Man könnte einen ziemlich umfangreichen Vortrag dazu halten,
aber als Suchender kann man auch einiges unter dem
entsprechenden Stichwort im i-net per Suchmaschine finden.
Was dich erwartet, kann man nicht sagen, da keiner deine
Verhältnisse kennt. Zumindest wirst du einen Antrag stellen
müssen, wenn du meinst dass dir was zustehen könnte. Ohne
Antrag läuft eh nichts. Es gibt auch alg II Rechner im i-net.

Die Seite der Arbeitsagentur ist leider für
Informationsbeschaffung zu unübersichtlich (

Hallo!

Es gibt wohl eine Quadratmeter-Angabe pro Person - die würde
mich interessieren (P.S. bin allein).

Das hat nicht nur mit der Quadratmeterzahl zu tun, sondern auch der Höhe der Miete und ist unterschiedlich (kommt drauf an, wo man wohnt).

die Höhe an Sparguthaben, die man
besitzen darf - das sind die Voraussetzungen, die ich gerne
wissen würde…

Das steht hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

MfG