Auch bei MdE HArtz IV?

Liebe Fachleute,

leider bin ich im Archiv nicht so recht fündig geworden (falsche Frage?), deshalb hier meine Frage: wenn Jemand bis jetzt HArtz IV-Leistungen bekommen hat und sich nun sein Gesundheitszustand verschlechtert hat (MdE so 70 %), ist er ja für etliche Arbeiten nicht mehr einsetzbar (Jahrgang 1948), bekommt er trotzdem noch Leistungen von HArtz IV oder dem Sozialamt o.ä. (falls die Rente zu gering ist) oder hat er dann an diese Ämter keinen Anspruch mehr? Eure Antwort würde einem guten Bekannten sehr helfen, deshalb lieben Dank schon om voraus.

Felix

Hallo Felix,

Dafür ist dann die
Grundsicherung
einfach mal beim Sozialamt anfragen.
Das hat aber nichts mit Sozialhilfe zu tun.
Grundsicherungsrechner findest du hier:
http://www.global-help.de/berechnungen-grundsicherun…

Gruss
Frank

Das hat aber nichts mit Sozialhilfe zu tun.

Das hat schon was mit Sozialhilfe zu tun.
Im Grunde ist es (fast) genau das gleiche wie Sozialhilfe,
es hat nur einen anderen Namen. Und es gibt einige
Unterschiede, z.B. werden unterhaltspflichtige Kinder
nur dann herangezogen, wenn sie mehr als 100.000,- EUR
pro Jahr verdienen.

Sozialhilfe = 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung = 4. Kapitel SGB XII

Gruß
Nelly

Hi,

solange er noch mindestens 3 Std. täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnte, bekommt er weiterhin ALG 2. Wenn das Arbeitsamt irgendwann meint, er kann das nicht mehr, wird es ihn zum Amtsarzt schicken. Wenn dieser dann auch meint, er kann das nicht mehr, wird man ihn auffordern, Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu beantragen. Darauf hätte er dann Anspruch. Und wenn er 65 wird, hat er auch (nur noch) Anspruch auf Grundsicherung, nicht mehr auf ALG 2.

Gruß
Nelly