Frage zu Bedarfgemeinschaft

wer weiß, wieviel eine Bedarfsgemeinschaft verdienen kann und was eigentlich als EINKOMME§N im engeren Sinne verstanden wird bzw. beim ALG II angerechnet wird? Ich bin Studentin, derzeit wegen Geburt (Entbindung) beurlaubt (also 1 Urlaubssemester) und habe (tatsächlich) einen vollen ALGII-Anspruch bewilligt bekommen. Mein Mann studiert ebenfalls noch; bekommt Bafög. Würde sich mein derzeitger Anspruch von 311,00 E veringern, wenn mein Partner einen Nebenjob oder an der Uni nebenbei arbeiten würde? Wenn ja, gibt es da Pauschalsätze oder ähnliches? Wie wird das Bafög eigentlich angerechnet an meinen ALGII-Betrag? Es ist ja zur Hälfte ein Kredit (Darlehen) und kein Einkommen, da man es ja später zurückzahlen muss… Ich habe seit April aufgrund der Schwangerschaft (damals) kein Einkommen (Verdienst oder irgendein Geld) mehr-deshalb scheinbar ALGII-Bewilligung…?!
Wer kann aufklären??!!

Hallo kathi

Eine Anrede und ein Gruss sind wohl heutzutage schon zuviel verlangt?
Oder Trafficprobleme?

Wer kann aufklären??!!

vielleicht kommen sie ja noch :wink:

LG
Mikesch

Hallo

Das ist ein ziemlich komplizierter Fall, und deswegen würde ich einen der vielen ALG-II-Rechner, die es im Internet gibt, bemühen, z. B. http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Es gibt aber sehr viele davon, man muss nur mal alg ii rechner ergoogeln, dann kann man vielleicht auch vergleichen, ob alle Rechner auf das gleiche Ergebnis kommen (zur Kontrolle, ich weiß ja nicht, ob die alle so perfekt sind).

Würde sich mein derzeitger Anspruch von 311,00 E veringern,
wenn mein Partner einen Nebenjob oder an der Uni nebenbei
arbeiten würde?

Es scheint so, dass er 140 Euro sowieso verdienen kann, ohne Abzug. Wenn er mehr verdient, kann er alles Mögliche, auch manche Versicherungen, z. B. Kfz-Haftpflicht und Riesterrente, als Werbekosten absetzen.

Viele Grüße
Simsy