Nochmal bedarfsgemeinschaft

hallo an alle,
ich lebe mit meiner partnerin und ihren zwei kindern in einer kleine wohnung. meine partnerin ist geschieden und in einer dreijährigen weiterbildung, die kinder bekommen unterhalt (aber nicht was ihnen zusteht). ich muss nun leider hartz 4 beantragen.
nun meine fragen. sind wir eine bedarfsgemeinschaft? wird der unterhalt der kinder und das kindergeld mit angerechnet?
wir leben in einer mietwohnung. vor einiger zeit habe ich ein viertel eines alten hauses geerbt (etwa 25000,- € gesamtwert - nicht 250000!!!)
dort wohnt meine mutter. welche probleme können damit auftreten?

danke gruss ingo

hy,

wenn die haushälfte auf dich laüft könnt ihr fiele probleme kriegen. denn fürs a.amt ist ja nun der stand, dass ihr vermögen habt. solltest du dieses aber voher von deinem konnto geholt und bsp. bei deiner mutter gelagert haben, keine sparbücher oder andere wertanlgen haben, dürftest du auch keine probleme mit dem a.amt kriegen.
bei nach fragen des a.amt wo das geld hin ist, kannst immer noch sagen, das du familiere schulden beglichen hast, wohnung eingerichtet ect. hauptsache du machst denen klar das du das geld ausgegeben hast.
es darf niegens zu sehen sein das ihr vermögen habt.
sonst müsst ihr erst davon leben.
die rechnen dir ganz genau aus wie lange damit hin kommen würdest, erst danach würdest du anspruch auf die staatliche hilfe haben.
alle gelder die du, deine lebensgefährten beziehen werden eingerechnet. also auch das kindergeld.
was rein rechtlich gesehen eine sauerei ist, da kindergeld für die kinder ist und nicht dafür das damit andere ausenstände bezahlt werden können nur weil alein das geld vom a.amt nicht reicht.
kleiner tipp schau hir mal rein.

http://www.hartz4-info.de/

gruss vensen

Hi vensen,
wenigstens eine antwort !!!
danke dafür. hab mal auf der seite geschaut- das hilft mir glaube ich weiter

gruß ingo

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